Betreff
Markt Eckental - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 32 "Im Zentrum II, An der Eschenauer Hauptstraße" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/253/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 32 „Im Zentrum II, An der Eschenauer Hauptstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Eschenau Nr. 32 „Im Zentrum II, An der Eschenauer Hauptstraße“ liegt im Norden des Ortsteils Eschenau und bildet den nördlichen Eingang zum Altort.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 877/2 und 878/2 der Gemarkung Eschenau und weist eine Größe von ca. 0,35 ha auf.

 

Der Bebauungsplan soll entsprechend § 1 Abs. 5 BauGB einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Fokus der Anpassung an künftige soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen gerecht werden. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild sollen baukulturell erhalten und entwickelt werden.

 

Das Plangebiet wird gemäß § 8 BauNVO als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) mit den zwei Teilflächen eGE 1 und eGE 2 festgesetzt.

 

Lage des Geltungsbereiches

Bebauungsplan

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

 

Anlagen in Session:

Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan