Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 32 „Im Zentrum II, An der Eschenauer Hauptstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Der Geltungsbereich des Bebauungs- und
Grünordnungsplans Eschenau Nr. 32 „Im Zentrum II, An der Eschenauer
Hauptstraße“ liegt im Norden des Ortsteils Eschenau und bildet den nördlichen
Eingang zum Altort.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 877/2 und 878/2 der Gemarkung
Eschenau und weist eine Größe von ca. 0,35 ha auf.
Der Bebauungsplan soll entsprechend § 1 Abs. 5
BauGB einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Fokus der Anpassung an
künftige soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen gerecht
werden. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die
natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern. Die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild sollen
baukulturell erhalten und entwickelt werden.
Das Plangebiet wird gemäß § 8 BauNVO als
eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) mit den zwei Teilflächen eGE 1 und eGE 2
festgesetzt.
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Lage des Geltungsbereiches |
Bebauungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan