Betreff
Markt Eckental - Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 8/10a "Änderung der Wohnungsbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Hallerwiese III im Stich Kalchreuther Straße"
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/252/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Eschenau Nr. 8/10a – „Änderung der Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Hallerwiese III im Stich Kalchreuther Straße“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Das Plangebiet befindet sich in einem Wohnbaugebiet am südwestlichen Ortsrand des Hauptortes Eschenau. Es umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 254/14, 257/8 - 257/12, 257/14 und 257/18 – 257/21 Gemarkung Eschenau mit einer Fläche von ca. 0,6 ha.

 

Die Neuaufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die den städtebaulichen Zielen des Marktes Eckental entsprechen, insbesondere der Nachverdichtung unter besonderer Berücksichtigung der baulichen Umgebung.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist weitgehend von Wohnbebauung umgeben oder bereits bebaut. Nach Süden hin grenzt freie Landschaft an das Plangebiet an. Die noch unbebauten Flurstücke 257/11 – 14 werden derzeit im südlichen Teilbereich landwirtschaftlich genutzt. Nach Norden grenzt die Kalchreuther Straße an das Plangebiet. Diese ist über einen Stichweg mit der Baufläche verbunden.

 

Lage des Plangebietes

Bebauungsplan

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

Anlagen in Session:

Begründung Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 8/10a