Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Eschenau Nr. 8/10a – „Änderung der Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes Hallerwiese III im Stich Kalchreuther Straße“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Das Plangebiet befindet sich in einem Wohnbaugebiet
am südwestlichen Ortsrand des Hauptortes Eschenau. Es umfasst die Grundstücke
mit den FlNr. 254/14, 257/8 - 257/12, 257/14 und 257/18 – 257/21 Gemarkung
Eschenau mit einer Fläche von ca. 0,6 ha.
Die Neuaufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes
dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Zulässigkeit
von Bauvorhaben, die den städtebaulichen Zielen des Marktes Eckental
entsprechen, insbesondere der Nachverdichtung unter besonderer Berücksichtigung
der baulichen Umgebung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist
weitgehend von Wohnbebauung umgeben oder bereits bebaut. Nach Süden hin grenzt
freie Landschaft an das Plangebiet an. Die noch unbebauten Flurstücke 257/11 –
14 werden derzeit im südlichen Teilbereich landwirtschaftlich genutzt. Nach
Norden grenzt die Kalchreuther Straße an das Plangebiet. Diese ist über einen
Stichweg mit der Baufläche verbunden.
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Lage des Plangebietes |
Bebauungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Begründung Bebauungs- und Grünordnungsplan Eschenau Nr. 8/10a