Betreff
Einsparpotentiale FB 6 und FB 3
Vorlage
FB 6/064/2023
Art
Informationsvorlage

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den städtischen Haushalt 2023 wurde beschlossen, dass Einsparpotentiale aus allen Fachbereichen für den Haushalt 2024 vor der Sitzungspause des Stadtrates im Sommer beraten werden sollen.

 

 

1) Einsparpotentiale aus dem Fachbereich Kultur, Freizeit, Tourismus & Ehrenamt

 

Im Fachbereich Kultur, Freizeit, Tourismus & Ehrenamt wurden im Vorgriff zu den Haushaltsberatungen unterschiedliche Potentiale ermittelt und werden nachfolgend zur Beratung gestellt:

 

 

Einsparpotentiale aus der aktuellen Vereinsförderrichtlinie vom 15.12.2015

 

lfd. Nr.

Mittelansatz in EUR

Art

Bemerkung/Rechtsgrundlage

1

10.000

Investitionsförderung Kirchen (Vermögenshaushalt)

10%ige Förderung von Investitionen gem. B. 6. a. und b. der Richtlinie zur Förderung von Vereinen.

Die Investitionsförderung von Kirchen ist in der o.g. Richtlinie nicht explizit geregelt; In der Verwaltungspraxis analoge Anwendung der Richtlinie aus althergebrachten Grundsätzen.

2

30.000

Investitionsförderung Vereine (Vermögenshaushalt)

10%ige Förderung von Investitionen gem. B. 6. a. und b. der Richtlinie zur Förderung von Vereinen

3

ca. 20.000

Übungsleiterzuschüsse

Zusätzlicher Zuschuss i. H. v. 38,5% des staatlichen Übungsleiterzuschusses gem. B. 2. a. der Richtlinie

4

ca. 100.000

Allgemeine Grundförderung Sportvereine

Allgemeine Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!)

5

ca. 6.000

Allgemeine Grundförderung Musikvereine

Allgemeine Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!)

6

ca. 1.100

Allgemeine Grundförderung Heimatvereine

Allgemeine Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!)

 

 

 

 

7

ca. 5.000

Freiwilliger Vereinszuschuss soziale Vereine

CVJM, KJR, Evang. Familienhaus, Kolpinghaus;

Allgemeine Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!)

8

ca. 5.000

Freiwilliger Vereinszuschuss Feuerwehrvereine

Keine RGL/Beschluss dazu gem. Mitgliederzahl

9

ca. 300

Allgemeine Grundförderung Kleingartenvereine

Allgemeine Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!)

10

ca. 20.000

Zuschüsse für vereinseigene Liegenschaften

Zuschuss im Rahmen der Sportförderung für Vereine mit eigenen Liegenschaften gem. B. 4. B. der Richtlinie

11

ca. 4.500

Mietzuschüsse Musikvereine

Zuschuss gem. B. 7. b) der Richtlinie (Mietverträge über FB 2); Für Musikverein (mtl. 225,00 EUR) gem. StR-Beschluss vom 04.12.2014

 

Einsparpotentiale aus Betriebskostenzuschüssen

 

12

5.000

Betriebskostenzuschuss „Glückserei“

Betriebskostenzuschuss der Glückserei gem. StR-Beschluss vom 26.11.2019

13

110.000

Betriebskostenzuschuss „Dehnberger Hoftheater“

Betriebskostenzuschuss des Dehnberger Hoftheaters gem. StR-Beschluss vom 26.03.2022/29.07.2021 (Anmerkung: Durch das Dehnberger Hoftheater wird ab 2024 ein Zuschuss i. H. v. jährlich 130.000 EUR beantragt)

 

Einsparpotentiale aus Veranstaltungen

 

14

ca. 3.000

Musikpflege/

Veranstaltungen

Unterstützung bei Veranstaltungen seitens der Stadt zur Musikpflege; laufendes Geschäft ohne gesonderte RGL

15

ca. 10.000

Fest der Nationen

Einführung 2-Jahres-Rhythmus

16

ca. 2.500

Sportlerempfang

Einführung 2-Jahres-Rhythmus

 

Einsparpotentiale aus Tourismus

 

17

10.000

Tourismus/

Dienstleistungen Dritter

Vergütung touristischer Dienstleistungen wie z. B. Runderneuerung Beschilderung; Entwurf von Konzepten; Betreuung touristischer Einrichtungen und Servicebereich Wenzelburg. Laufendes Geschäft ohne gesonderte RGL.

 


Einsparpotentiale mit Einnahmenerhöhungen

 

In der in den Haushaltsberatungen vorliegenden Potentialliste wurde die Einführung einer Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Stadtbücherei aufgeführt. Dieser Punkt soll aufgrund der umfassenderen Prüfung erst in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung eingebracht werden. Bereits im Jahr 2016 wurde die weitergehende Beratung über die Einführung mehrheitlich abgelehnt und nicht weiterverfolgt (VerwA 21.01.2016).

 

 

2) Einsparpotentiale aus dem Fachbereich Ordnungsamt und Bürgerdienste

 

Im Fachbereich Ordnungsamt und Bürgerdienste wurden im Vorgriff zu den Haushaltsberatungen unterschiedliche Potentiale ermittelt und werden nachfolgend zur Beratung gestellt. Da es sich bei den ermittelnden Potentialen in der Hauptsache um Mitgliedsbeiträge und um Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände handelt – welche als Vereine und Organisationen der Gemeinschaftspflege qualifiziert werden können, ist der Kultur- und Sportausschuss gem. der aktuell gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ebenfalls zuständig.

 

Im Januar 2016 wurden bereits Einsparungen und Kürzungen zu den Zuschüssen vorgenommen und umgesetzt.

 

 

Einsparpotentiale aus Mitgliedschaften

 

lfd. Nr.

Mittelansatz in EUR

Art

Bemerkung/Rechtsgrundlage

18

25

Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Mitgliedschaft seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu

19

25

Bayer. Landesverband f.d. Wohlfahrt Gehörgesch.

Mitgliedschaft seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu

20

25

Mittelfränkische Blindenheim Nürnberg

Mitgliedschaft seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu

21

20

Verein d. Freunde und Förderer der Gehörlosen e.V.

Mitgliedschaft seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu

22

25

Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Mitgliedschaft seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu

 

Einsparpotentiale aus Zuschüssen

 

23

5.700

Nürnberger Land Tafel e.V.

Mietzuschuss für Objekt Holzstr.; keine RGL/Beschluss dazu

24

1.500

Evang. Familienhaus

Zuschuss für Projekt „wellcome“; bereits 2016 gekürzt; keine RGL/Beschluss dazu

25

200

Verein Hilfe f. Frauen und Kinder in der Not

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

26

50

Gehörlosenverein Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

27

50

Rummelsberger Anstalten, Wichernhaus Altdorf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

28

100

Reichbund der Kriegsopfer Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

29

600

VdK Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

30

240

Freundeskreis Selbsthilfegruppe f. Suchtkranke Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

31

200

Selbsthilfegruppe „Die Hände“

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

32

2.430

Förderverein Kreiskrankenhaus Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

33

1.500

ASB-Regionalverband Lauf-Altdorf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu

34

600

AWO Lauf

Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss dazu; Kürzung 2016: 20 EUR

35

10.910

Evang. Familienhaus Lauf

Zuschuss gem. StR-Beschluss vom 08.12.2016/13.12.2022 (inkl. Ablehnung Erhöhung)

36

730

ASB Lauf

Zuschuss für Altentagesstätte; keine RGL/Beschluss dazu

37

730

AWO Lauf

Zuschuss für Altentagesstätte; keine RGL/Beschluss dazu

38

730

Kath. Pfarramt St. Otto

Zuschuss für Altentagesstätte; keine RGL/Beschluss dazu

39

730

Evang.-Luth Pfarramt Lauf

Zuschuss für Altentagesstätte; keine RGL/Beschluss dazu

40

6.120

Caritasverband Nbg. Land

Zuschuss für Sozialstation; gem. Beschluss des Kulturausschusses vom 18.01.1990 über jährlichen Pauschalzuschuss

41

19.000

Diakonie Lauf

Zuschuss für Personalkosten gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.06.1976, Ziffer 6

42

5.830

ASB Lauf

Zuschuss für Sozialstation gem. Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 11.03.1993

 

 

Die einzelnen Punkte werden in der Sitzung mündlich näher erläutert. Die Ausschusssitzung dient zur Information und Beratung. Die Entscheidung zur Umsetzung von Maßnahmen wird am 27.07.2023 im Stadtrat beschlossen.