Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den städtischen Haushalt 2023 wurde beschlossen, dass Einsparpotentiale aus allen Fachbereichen für den Haushalt 2024 vor der Sitzungspause des Stadtrates im Sommer beraten werden sollen.
1) Einsparpotentiale aus dem Fachbereich Kultur,
Freizeit, Tourismus & Ehrenamt
Im Fachbereich Kultur, Freizeit, Tourismus & Ehrenamt wurden im Vorgriff zu den Haushaltsberatungen unterschiedliche Potentiale ermittelt und werden nachfolgend zur Beratung gestellt:
Einsparpotentiale aus der aktuellen
Vereinsförderrichtlinie vom 15.12.2015
lfd. Nr. |
Mittelansatz in EUR |
Art |
Bemerkung/Rechtsgrundlage |
1 |
10.000 |
Investitionsförderung
Kirchen (Vermögenshaushalt) |
10%ige
Förderung von Investitionen gem. B. 6. a. und b. der Richtlinie zur Förderung
von Vereinen. Die
Investitionsförderung von Kirchen ist in der o.g. Richtlinie nicht explizit
geregelt; In der Verwaltungspraxis analoge Anwendung der Richtlinie aus
althergebrachten Grundsätzen. |
2 |
30.000 |
Investitionsförderung
Vereine (Vermögenshaushalt) |
10%ige
Förderung von Investitionen gem. B. 6. a. und b. der Richtlinie zur Förderung
von Vereinen |
3 |
ca.
20.000 |
Übungsleiterzuschüsse |
Zusätzlicher
Zuschuss i. H. v. 38,5% des staatlichen Übungsleiterzuschusses gem. B. 2. a.
der Richtlinie |
4 |
ca.
100.000 |
Allgemeine
Grundförderung Sportvereine |
Allgemeine
Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!) |
5 |
ca.
6.000 |
Allgemeine
Grundförderung Musikvereine |
Allgemeine
Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!) |
6 |
ca.
1.100 |
Allgemeine
Grundförderung Heimatvereine |
Allgemeine
Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!) |
|
|
|
|
7 |
ca.
5.000 |
Freiwilliger
Vereinszuschuss soziale Vereine |
CVJM,
KJR, Evang. Familienhaus, Kolpinghaus; Allgemeine
Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!) |
8 |
ca.
5.000 |
Freiwilliger
Vereinszuschuss Feuerwehrvereine |
Keine
RGL/Beschluss dazu gem. Mitgliederzahl |
9 |
ca. 300 |
Allgemeine
Grundförderung Kleingartenvereine |
Allgemeine
Grundförderung gem. B. 1. der Richtlinie i. H. v. 10 EUR pro Mitglied (nur
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren!) |
10 |
ca.
20.000 |
Zuschüsse
für vereinseigene Liegenschaften |
Zuschuss
im Rahmen der Sportförderung für Vereine mit eigenen Liegenschaften gem. B.
4. B. der Richtlinie |
11 |
ca.
4.500 |
Mietzuschüsse
Musikvereine |
Zuschuss
gem. B. 7. b) der Richtlinie (Mietverträge über FB 2); Für Musikverein (mtl.
225,00 EUR) gem. StR-Beschluss vom 04.12.2014 |
Einsparpotentiale aus Betriebskostenzuschüssen
12 |
5.000 |
Betriebskostenzuschuss
„Glückserei“ |
Betriebskostenzuschuss
der Glückserei gem. StR-Beschluss vom 26.11.2019 |
13 |
110.000 |
Betriebskostenzuschuss
„Dehnberger Hoftheater“ |
Betriebskostenzuschuss
des Dehnberger Hoftheaters gem. StR-Beschluss vom 26.03.2022/29.07.2021
(Anmerkung: Durch das Dehnberger Hoftheater wird ab 2024 ein Zuschuss i. H.
v. jährlich 130.000 EUR beantragt) |
Einsparpotentiale aus Veranstaltungen
14 |
ca.
3.000 |
Musikpflege/ Veranstaltungen |
Unterstützung
bei Veranstaltungen seitens der Stadt zur Musikpflege; laufendes Geschäft
ohne gesonderte RGL |
15 |
ca.
10.000 |
Fest
der Nationen |
Einführung
2-Jahres-Rhythmus |
16 |
ca.
2.500 |
Sportlerempfang |
Einführung
2-Jahres-Rhythmus |
Einsparpotentiale aus Tourismus
17 |
10.000 |
Tourismus/ Dienstleistungen
Dritter |
Vergütung
touristischer Dienstleistungen wie z. B. Runderneuerung Beschilderung;
Entwurf von Konzepten; Betreuung touristischer Einrichtungen und
Servicebereich Wenzelburg. Laufendes Geschäft
ohne gesonderte RGL. |
Einsparpotentiale mit Einnahmenerhöhungen
In der in den Haushaltsberatungen vorliegenden Potentialliste wurde die Einführung einer Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Stadtbücherei aufgeführt. Dieser Punkt soll aufgrund der umfassenderen Prüfung erst in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung eingebracht werden. Bereits im Jahr 2016 wurde die weitergehende Beratung über die Einführung mehrheitlich abgelehnt und nicht weiterverfolgt (VerwA 21.01.2016).
2) Einsparpotentiale aus dem Fachbereich
Ordnungsamt und Bürgerdienste
Im Fachbereich Ordnungsamt und
Bürgerdienste wurden im Vorgriff zu den Haushaltsberatungen unterschiedliche
Potentiale ermittelt und werden nachfolgend zur Beratung gestellt. Da es sich
bei den ermittelnden Potentialen in der Hauptsache um Mitgliedsbeiträge und um
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände handelt – welche als Vereine und Organisationen
der Gemeinschaftspflege qualifiziert werden können, ist der Kultur- und
Sportausschuss gem. der aktuell gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt
Lauf a.d.Pegnitz ebenfalls zuständig.
Im Januar 2016 wurden bereits
Einsparungen und Kürzungen zu den Zuschüssen vorgenommen und umgesetzt.
Einsparpotentiale aus Mitgliedschaften
lfd. Nr. |
Mittelansatz in EUR |
Art |
Bemerkung/Rechtsgrundlage |
18 |
25 |
Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund
e.V. |
Mitgliedschaft seit Jahren bestehend;
keine RGL/Beschluss dazu |
19 |
25 |
Bayer. Landesverband f.d. Wohlfahrt
Gehörgesch. |
Mitgliedschaft seit Jahren bestehend;
keine RGL/Beschluss dazu |
20 |
25 |
Mittelfränkische Blindenheim Nürnberg |
Mitgliedschaft seit Jahren bestehend;
keine RGL/Beschluss dazu |
21 |
20 |
Verein d. Freunde und Förderer der
Gehörlosen e.V. |
Mitgliedschaft seit Jahren bestehend;
keine RGL/Beschluss dazu |
22 |
25 |
Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger |
Mitgliedschaft
seit Jahren bestehend; keine RGL/Beschluss dazu |
Einsparpotentiale aus Zuschüssen
23 |
5.700 |
Nürnberger Land Tafel e.V. |
Mietzuschuss für Objekt Holzstr.;
keine RGL/Beschluss dazu |
24 |
1.500 |
Evang. Familienhaus |
Zuschuss für Projekt „wellcome“;
bereits 2016 gekürzt; keine RGL/Beschluss dazu |
25 |
200 |
Verein Hilfe f. Frauen und Kinder in
der Not |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
26 |
50 |
Gehörlosenverein Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
27 |
50 |
Rummelsberger Anstalten, Wichernhaus
Altdorf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
28 |
100 |
Reichbund der Kriegsopfer Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
29 |
600 |
VdK Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
30 |
240 |
Freundeskreis Selbsthilfegruppe f.
Suchtkranke Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
31 |
200 |
Selbsthilfegruppe „Die Hände“ |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine RGL/Beschluss
dazu |
32 |
2.430 |
Förderverein Kreiskrankenhaus Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
33 |
1.500 |
ASB-Regionalverband Lauf-Altdorf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu |
34 |
600 |
AWO Lauf |
Zuschuss für laufende Zwecke; keine
RGL/Beschluss dazu; Kürzung 2016: 20 EUR |
35 |
10.910 |
Evang. Familienhaus Lauf |
Zuschuss gem. StR-Beschluss vom
08.12.2016/13.12.2022 (inkl. Ablehnung Erhöhung) |
36 |
730 |
ASB Lauf |
Zuschuss für Altentagesstätte; keine
RGL/Beschluss dazu |
37 |
730 |
AWO Lauf |
Zuschuss für Altentagesstätte; keine
RGL/Beschluss dazu |
38 |
730 |
Kath. Pfarramt St. Otto |
Zuschuss für Altentagesstätte; keine
RGL/Beschluss dazu |
39 |
730 |
Evang.-Luth Pfarramt Lauf |
Zuschuss für Altentagesstätte; keine
RGL/Beschluss dazu |
40 |
6.120 |
Caritasverband Nbg. Land |
Zuschuss für Sozialstation; gem.
Beschluss des Kulturausschusses vom 18.01.1990 über jährlichen
Pauschalzuschuss |
41 |
19.000 |
Diakonie Lauf |
Zuschuss für Personalkosten gem.
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.06.1976, Ziffer 6 |
42 |
5.830 |
ASB Lauf |
Zuschuss für Sozialstation gem.
Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 11.03.1993 |
Die einzelnen Punkte werden in der Sitzung mündlich näher erläutert. Die Ausschusssitzung dient zur Information und Beratung. Die Entscheidung zur Umsetzung von Maßnahmen wird am 27.07.2023 im Stadtrat beschlossen.