Betreff
Relaunch der Website;
Erhöhung der Auftragssumme
Vorlage
BdB/004/2023
Aktenzeichen
BdB/ÖA
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme für die Position „einmalige Erstellungskosten“ wird um 17.000,00 Euro erhöht.

Die Mittel werden in den Haushalten 2023 und 2024 bei Haushaltsstelle 1.0601.9350 zur Verfügung gestellt.

Ebenso werden die laufend benötigten Mittel ab dem Haushaltsjahr 2023 bei Haushaltsstelle 0.0601.6322 zur Verfügung gestellt.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 wurde zur Neuerstellung des Internetauftritts der Stadt der ausgeschriebene Auftrag an die Firma EGOTEC AG, Mosbach, zum Angebotspreis von 99.841,00 Euro brutto als wirtschaftlichstem Anbieter vergeben.

Die Summe war unterteilt in

-       einmalige Erstellungskosten brutto               88.417,00 Euro

-       jährliche Folgekosten brutto                          11.424,00 Euro

-       Gesamtkosten brutto                                     99.841,00 Euro

 

Mit Eingang der 2. Abschlagszahlung vom 20.02.2023 über 48.254,50 Euro stellte sich heraus, dass weitere Mehrkosten angefallen waren und im Rahmen der noch ausstehenden Schlussrechnung mit Abschluss der Arbeiten damit insgesamt die Angebotssumme überschritten werden wird.

Die Mehrkosten waren bereits im Januar 2022 absehbar, nachdem klar war, dass zunächst die Anbindung des (alten) Bayernportals durch die Fa. EGOTEC mit übernommen wird und nach dessen Relaunch auch diese Einbindung durch EGOTEC vorgenommen wird. Die voraussichtlichen Mehrkosten waren damals allerdings noch nicht bezifferbar.

 

Nach dem jetzt vorliegenden Nachtrag vom 14.03.2023 erhöhen sich die Kosten wie folgt

-       einmalige Erstellungskosten brutto               105.047,25 Euro

-       jährliche Folgekosten brutto                            11.424,00 Euro

-       Gesamtkosten brutto                                     116.471,25 Euro

 

Es liegt damit allein im Bereich der erstmaligen Erstellungskosten eine Erhöhung von rd.    19 % bzw. bei den Gesamtkosten um rd. 17 % vor, so dass gemäß § 12 Abs. 2 Buchstabe e i. V. m. § 7 Abs. 2 der geltenden Geschäftsordnung eine erneute Beschlussfassung notwendig wird.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Maßnahmenverlaufs um formale Erhöhung der Nachtragssumme im Einzelfall.

Die benötigten Mittel werden im Haushalt 2023 (gerundet) bei den Haushaltsstellen 0.0601.6322 i. H. v. 6.700,00 Euro brutto (lfd. Kosten) und 1.0601.9350 i. H. v. 48.300 Euro brutto (einmalige Kosten) bereitgestellt. Für den Haushalt 2024 ff. sind bei Haushaltsstelle 0.0610.6322 Mittel i. H. v. 11.500,00 Euro brutto und bei Haushaltsstelle 1.0610.9350 Mittel für die Schlussrechnung in Höhe von 14.500,00 Euro brutto vorzusehen.