Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Hermann-Keßler-Stift: Wirtschaftsplan 2023
Vorlage
HKS/010/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 wird mit allen Anlagen, wie vorgelegt, beschlossen.

 

Der Wirtschaftplan 2023 weist ein ausgegliches Ergebnis aus. Die zu Grunde liegende Belegung wird mit 112 Bewohnern angenommen, was einer Belegungsquote von 93,3 % entspricht. Bei einer tatsächlichen Belegung von ca. 95 % im Jahr 2022 erscheint dies konservativ oder vorsichtig, wird aber im ersten Quartal schon verfehlt werden (ca. 92,5 %). 

 

Wie bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet bedingt eine höhere Belegung eine dazu passende und möglichst stabile Personalausstattung. Diese wird selbst bei reduzierter Plan-belegung wieder nur mit hohem Einatz von Leasingkräften erreicht werden. Dafür wurden über € 70.000. angesetzt. Diese Aufwendungen, sowie die für Stellenneubewertungen, die Mehrkosten der Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Vergütung, die Differenz der von uns und der von den Kostenträgern erwarteten Tariferhöhungen, ferner Personal-gewinnungs- und Personalgesundhaltungskosten stehen hinsichtlich ihrer (vollständigen) Refinanzierbarkeit über Pflegesatzverhandlungen „im Risiko“. Nicht zuletzt aus diesem Grund soll zusätzlich zu „auskömmlichen“ Pflegeentgelten auch ein Wagniszuschlag verhandelt werden. Zusammen mit den bereits zum 1. März diesen Jahres erhöhten Kostensätzen (Ausbildungsumlage) ergeben sich für die Bewohner für 2023 vermutlich um bis zu € 450.- monatlich erhöhte Eigenanteile. In der wie jedes Jahr zum 1. Juni neu zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung sollen erstmals Kostensätze für eingestreute Tagespflege eingearbeitert werden. Vorteile liegen hier in einer größeren Belegungs-flexibilität, aber auch in Hoffnung, dadurch mehr Arbeitsplätze in favorisierten Arbeits-zeitlagen anbieten zu können.         

 

Je nach Ergebnis der Pflegesatzverhandlungen, der Angebotsentwicklung auf dem Arbeits-markt und dem tatsächlichen Umsetzungsgrad attraktiverer Rahmen- und Arbeitsbeding-ungen kann das Ergebnis des WP erheblich „nach unten“ abweichen. Gleichwohl ist das hier ausgewiesene Ergebnis nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis aktuell vorliegender Informationen und Einschätzungen ermittelt worden.