Beschluss:
Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss beschließt:
Dem Stadtrat wird empfohlen, den Wirtschaftsplan 2023 mit allen Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.
Der Wirtschaftplan 2023 weist
ein ausgegliches Ergebnis aus. Die zu Grunde liegende Belegung wird mit 112
Bewohnern angenommen, was einer Belegungsquote von 93,3 % entspricht. Bei einer
tatsächlichen Belegung von ca. 95 % im Jahr 2022 erscheint dies konservativ
oder vorsichtig, wird aber im ersten Quartal schon verfehlt werden (ca. 92,5
%).
Wie bereits mehrfach an
dieser Stelle berichtet bedingt eine höhere Belegung eine dazu passende und
möglichst stabile Personalausstattung. Diese wird selbst bei reduzierter
Plan-belegung wieder nur mit hohem Einatz von Leasingkräften erreicht werden.
Dafür wurden über € 70.000. angesetzt. Diese Aufwendungen, sowie die für
Stellenneubewertungen, die Mehrkosten der Dienstvereinbarung zur
leistungsorientierten Vergütung, die Differenz der von uns und der von den
Kostenträgern erwarteten Tariferhöhungen, ferner Personal-gewinnungs- und
Personalgesundhaltungskosten stehen hinsichtlich ihrer (vollständigen)
Refinanzierbarkeit über Pflegesatzverhandlungen „im Risiko“. Nicht zuletzt aus
diesem Grund soll zusätzlich zu „auskömmlichen“ Pflegeentgelten auch ein
Wagniszuschlag verhandelt werden. Zusammen mit den bereits zum 1. März diesen
Jahres erhöhten Kostensätzen (Ausbildungsumlage) ergeben sich für die Bewohner
für 2023 vermutlich um bis zu € 450.- monatlich erhöhte Eigenanteile. In der
wie jedes Jahr zum 1. Juni neu zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung sollen
erstmals Kostensätze für eingestreute Tagespflege eingearbeitert werden.
Vorteile liegen hier in einer größeren Belegungs-flexibilität, aber auch in
Hoffnung, dadurch mehr Arbeitsplätze in favorisierten Arbeits-zeitlagen
anbieten zu können.
Je nach Ergebnis der
Pflegesatzverhandlungen, der Angebotsentwicklung auf dem Arbeits-markt und dem
tatsächlichen Umsetzungsgrad attraktiverer Rahmen- und Arbeitsbeding-ungen kann
das Ergebnis des WP erheblich „nach unten“ abweichen. Gleichwohl ist das hier
ausgewiesene Ergebnis nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis aktuell
vorliegender Informationen und Einschätzungen ermittelt worden.