Betreff
Aufnahme eines Kredites aus dem Kreditprogramm -Infrakredit Kommunal- bei der LfA Förderbank Bayern in Höhe von 2 Mio. EUR
Vorlage
FB 2/138/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aus den bestehenden Kreditermächtigungen des Jahres 2021 und 2022 ein Darlehen aus dem Programm „Infrakredit Kommunal“ der LfA Förderbank Bayern i.H.v. 2 Mio. Euro zu den folgenden Konditionen aufzunehmen:

 

Auszahlung:                                                      100 v.H.

Zinssatz:                                                             (freibleibend bis Abruf)

Zins- und Tilgungszahlungen:    vierteljährlich

Zinsfestschreibung:                                       10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufjahre:                          3 Jahre

Gesamtlaufzeit:                                              20 Jahre

Zur Finanzierung der Investitionen des Jahres 2022 ist es möglich, bei der LfA Förderbank Bayern ein Darlehen i.H.v. 2 Mio. EUR aufzunehmen. Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW (aus dem Programm „IKK-Investitionskredit Kommunen) refinanziert und von der lfA Förderbank Bayern zinsverbilligt.

Die Kreditermächtigung steht aus dem Haushaltsjahr 2021 als Haushaltsrest und aus dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

 

Der Zinssatz für das Darlehen ist freibleibend, es kommt der am Tag des Eingangs des Abrufs geltende Zinssatz zur Anwendung. Derzeit liegt dieser bei einer 20jährigen Laufzeit bei 3,20% (Stand 09.03.2023).

 

Auf die Einholung konkreter Vergleichsangebote wird verzichtet, weil es sich aufgrund der Förderanteile bzw. der Zinsverbilligung um eine besondere Spezifikation handelt, die die örtlichen Banken nicht im Portfolio haben.