Betreff
Grundschule Kirchröttenbach, Energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes
Vorlage
FB 1/172/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Stadtrat beschließt den Teil b des Beschlusses vom 29.04.2010 über die Energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes aufzuheben und wie folgt neu zu erlassen.

 

Der Stadtrat beschließt der energetischen Sanierung und der Teilsanierung des Schulgebäudes Kirchröttenbach unter Federführung des Marktes Schnaittach zuzustimmen. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz trägt entsprechend der Eigentumsverhältnisse 13,513 % der nach Abzug der Gelder aus dem Konjunkturpaket II anfallenden Kosten in Höhe von maximal 73.000 €. Die Kosten sind entsprechend des Anfalls im Nachtragshaushalt 2010 bzw. im Haushalt 2011 einzuplanen.

 

b)      Der Stadtrat beschließt Herrn Stadtrat                                    / Frau Stadträtin                                  als Vertreter in den Projektausschuss Grundschule Kirchröttenbach zu entsenden.

 

Der Stadtrat beschließt Herrn Stadtrat                                     / Frau Stadträtin                                              als Vertreter in den Projektausschuss Grundschule Kirchröttenbach zu entsenden.

 

 

a)      Nach der Eintragung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude Kirchröttenbach kam zwischen dem Markt Eckental und dem Markt Schnaittach eine Diskussion über die Aufteilung der Investitionskosten für die energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes auf. Mit Beschluss vom 29.04.2010 hat der Stadtrat bereits eine Kostenaufteilung entsprechend des öffentlich rechtlichen Vertrages beschlossen.

 

Nun besteht von Seiten der Märkte Eckental und Schnaittach der Wunsch die Investitionskosten entsprechend der Eigentumsanteile aufzuteilen.

 

Zwischenzeitlich wurden durch den Markt Schnaittach die aktualisierten Schülerzahlen der Grundschule Kirchröttenbach vorgelegt. Es besuchten zum Stichtag 01.10.2009 nicht die ursprünglich gemeldeten 9 Kinder die Grundschule sondern tatsächlich 12 Kinder. Dies würde unter Zugrundelegung des öffentlich rechtlichen Vertrages einen Anstieg der zu tragenden Kosten um 7.000 € bedeuten.

 

Eine Aufteilung nach den Eigentumsverhältnissen führt zu einer Kostenbeteiligung von maximal 73.000 €. Die Verwaltung empfiehlt aus Gründen der Vereinfachung Teil b des Beschlusses vom 29.04.2010 aufzuheben und eine Kostenverteilung entsprechend der Eigentumsverhältnisse zu beschließen.

 

b)      Um während der Durchführung der energetischen Sanierung und der Teilsanierung alle beteiligten Kommunen regelmäßig informieren und beteiligen zu können, soll auf Wunsch des Marktes Eckental ein Projektausschuss Grundschule Kirchröttenbach gegründet werden. Der Projektausschuss besteht voraussichtlich aus den drei ersten Bürgermeistern und je zwei ehrenamtlichen Stadtrats- bzw. Marktgemeinderatsmitgliedern. Der Projektausschuss ist verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung. Die genauen Regelungen zur Beschlussfassung des Projektausschusse liegen als Entwurf im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung bei.

 

Gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist dieser für die Bestellung der Vertreter im Projektausschuss Grundschule Kirchröttenbach zuständig.

 

Nachdem der Markt Eckental erst am Mittwoch, 19.05.2010, in seiner Marktgemeinderatssitzung über die Zusammensetzung des Projektausschusses berät, können dort gefasste Beschlüsse und deren Auswirkungen erst in der Stadtratssitzung am 20.05.2010 mitgeteilt werden.