Betreff
Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Geschäftsordnung (GeschO);
Besetzung der Kommissionen und Referentenrunden sowie Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern
Vorlage
FB 1/186/2023
Aktenzeichen
0242/GL/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

„1. Die eingerichtete Städtepartnerschaftskommission, die Trägerkommission für das Jugendzentrum und die Altenheim-Referenten der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden mit jeweils einem zusätzlichen Sitz ausgestattet. Damit erhalten die bisher nicht vertretenen Fraktionen der Grünen und WIRfürLauf die Möglichkeit, jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion zu entsenden und zu benennen.

Auf Vorschlag der Fraktion werden in die

 

1.1 Städtepartnerschaftskommission

-       Bündnis90/Die Grünen   Frau Erika Vogel/Vertreterin Frau Gertrud Behrmann-Haas

-       WIRfürLauf                     Frau Eva Kneißl/Vertreter Herr Norbert Weber

1.2 Trägerkommission für das Jugendzentrum

-       Bündnis90/Die Grünen   Frau Kathrin Eckstein /Vertreterin Frau Tabea Strassner

-       WIRfürLauf                     Frau Christine Platt/Vertreter Herr Norbert Weber                                                                

1.3   Altenheim-Referenten

WIRfürLauf                    Frau Eva Kneißl/Vertreterin Frau Christine Platt

entsandt.

 

2. In den Aufsichtsrat der Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH werden Herr Norbert Maschler und als Ersatzmitglied Frau Nina Bezold entsandt.

Als Ersatzmitglied für Herrn Günther Felßner wird ebenfalls Frau Nina Bezold entsandt.

In den Aufsichtsrat der Stromversorgung Neunkirchen GmbH werden Herr Harald Meyer und als Ersatzmitglied Herr Rainer Deuerlein entsandt.

 

Im Rahmen der Neuermittlung und Neubesetzung der Gremiensitze aufgrund einer neuen Stadtratsfraktion im vergangenen Jahr wurde ausgeführt, dass grundsätzlich keine Neubesetzung von Verbandsgremien u. ä. notwendig wird, da hierfür in der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 explizit Personen entsandt und benannt wurden, die diese Sitze weiterhin innehaben.

Unter dieser Prämisse erfolgte u. a. die Entsendung der Mitglieder des Stadtrates in verschiedene Aufsichtsrats- und Verbandsgremien.

 

1.                   Kommissionen, Referenten

Anders als bei den o. g. Gremien, besteht jedoch im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der Kommune die Möglichkeit, Kommissionen wie auch beispielsweise Referentenrunden u.ä. je nach Bedarf einzusetzen und damit auch zu verändern.                                                  Bei diesen handelt es sich nicht um definierte Gremien aus der Gemeindeordnung; sie sind weder vorberatende noch beschließende Ausschüsse im Sinne von Art. 32 GO i. V. m. den Vorschriften der GeschO. Ein Entscheidungsrecht kommt ihnen nicht zu.

Kommissionen und Referenten werden in der Regel zur Bearbeitung bestimmter Problembereiche und zur Beratung bei der Umsetzung der Problemlösungen eingerichtet. Die Einrichtung obliegt ebenso wie ihre Zusammensetzung und die Festlegung ihrer Aufgaben dem Stadtrat.

Die Zusammensetzung ist beliebig, d. h. es können Gemeinderatsmitglieder ebenso wie Nichtgemeinderatsmitglieder einem solchen Gremium angehören. Für die Einrichtung einer Kommission bedarf es auch keiner Geschäftsordnungsbestimmung. Es genügt ein einfacher Stadtratsbeschluss. Dies wurde dementsprechend in der letzten konstituierenden Sitzung im Mai 2020 auch so gehandhabt.

In der städtischen Geschäftsordnung und der zugehörigen Hauptsatzung sind also die Kommissionen nicht enthalten, während die Altenheim-Referenten gemäß § 3 Abs. 3 GeschO gesondert beauftragt wurden.

 

Eine Ermittlung der Sitze – sowohl in einer Kommission als auch in einer Referentenrunde – analog den Regelungen für die städtischen Ausschüsse (entsprechend GO) ist damit nicht gegeben.

Die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder und deren Benennung für Kommissionen und Referentenrunden kann somit bei Bedarf oder auf Antrag geändert werden.

 

Der Bitte der Fraktion der Grünen und – im Sinne der Gleichbehandlung auch der Fraktion WIRfürLauf - kann damit aufgrund der veränderten Anzahl an städtischen Fraktionen entsprochen werden; die Städtepartnerschaftskommission (bisher 4 Sitze), die Trägerkommission für das Jugendzentrum (bisher 4 Sitze) wie auch die Runde der Altenheim-Referenten (bisher 5 Sitze) können so angepasst werden, dass alle vorhandenen Fraktionen dort vertreten sind. Die Fraktionen sollen die für die Besetzung vorgesehenen Mitglieder benennen.

 

2.                  Aufsichtsräte

Eine Änderung insbesondere in der Entsendung in andere, nicht städtische Gremien, muss dann vorgenommen werden, wenn hinreichende Gründe (z. B. persönliches Ausscheiden) vorliegen.                                                                                                                                   Mit Ausscheiden des ehemaligen Stadtrates Christian Mayer zum 31.12.2022 auch aus den Aufsichtsräten der Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH und der Stromversorgung Neunkirchen GmbH bedarf es der Entsendung und Benennung eines Nachfolgers und Stellvertreters.

In den AR der StWL war bislang Herr Norbert Maschler als Ersatzmitglied für die AR Mayer und Felßner entsandt. In den AR der Stromversorgung war Herr Harald Meyer als Ersatzmitglied entsandt.

Es sollten dementsprechend die beiden Genannten neu als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder entsandt und benannt werden; gleichzeitig sind neue Ersatzmitglieder zu benennen.