Besetzung der Kommissionen und Referentenrunden sowie Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„1. Die eingerichtete Städtepartnerschaftskommission, die Trägerkommission für das Jugendzentrum und die Altenheim-Referenten der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden mit jeweils einem zusätzlichen Sitz ausgestattet. Damit erhalten die bisher nicht vertretenen Fraktionen der Grünen und WIRfürLauf die Möglichkeit, jeweils ein Mitglied ihrer Fraktion zu entsenden und zu benennen.
Auf Vorschlag der Fraktion werden in die
1.1 Städtepartnerschaftskommission
- Bündnis90/Die Grünen Frau Erika Vogel/Vertreterin Frau Gertrud Behrmann-Haas
- WIRfürLauf Frau Eva Kneißl/Vertreter Herr Norbert Weber
1.2 Trägerkommission für das Jugendzentrum
- Bündnis90/Die Grünen Frau Kathrin Eckstein /Vertreterin Frau Tabea Strassner
- WIRfürLauf Frau Christine Platt/Vertreter Herr Norbert Weber
1.3 Altenheim-Referenten
WIRfürLauf Frau Eva Kneißl/Vertreterin Frau Christine Platt
entsandt.
2. In den Aufsichtsrat der Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH werden Herr Norbert Maschler und als Ersatzmitglied Frau Nina Bezold entsandt.
Als Ersatzmitglied für Herrn Günther Felßner wird ebenfalls Frau Nina Bezold entsandt.
In den Aufsichtsrat der Stromversorgung Neunkirchen GmbH werden Herr Harald Meyer und als Ersatzmitglied Herr Rainer Deuerlein entsandt.
Im Rahmen der Neuermittlung und Neubesetzung der Gremiensitze aufgrund einer neuen Stadtratsfraktion im vergangenen Jahr wurde ausgeführt, dass grundsätzlich keine Neubesetzung von Verbandsgremien u. ä. notwendig wird, da hierfür in der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 explizit Personen entsandt und benannt wurden, die diese Sitze weiterhin innehaben.
Unter dieser Prämisse erfolgte u. a. die Entsendung der Mitglieder des Stadtrates in verschiedene Aufsichtsrats- und Verbandsgremien.
1.
Kommissionen, Referenten
Anders als bei den o. g. Gremien, besteht jedoch im Rahmen
des Selbstorganisationsrechts der Kommune die Möglichkeit, Kommissionen wie
auch beispielsweise Referentenrunden u.ä. je nach Bedarf einzusetzen und damit
auch zu verändern. Bei diesen
handelt es sich nicht um definierte Gremien aus der Gemeindeordnung; sie sind
weder vorberatende noch beschließende Ausschüsse im Sinne von Art. 32 GO i. V.
m. den Vorschriften der GeschO. Ein
Entscheidungsrecht kommt ihnen nicht zu.
Kommissionen und
Referenten werden in der Regel zur Bearbeitung bestimmter Problembereiche und
zur Beratung bei der Umsetzung der Problemlösungen eingerichtet. Die
Einrichtung obliegt ebenso wie ihre Zusammensetzung und die Festlegung ihrer
Aufgaben dem Stadtrat.
Die Zusammensetzung
ist beliebig, d. h. es können Gemeinderatsmitglieder ebenso wie
Nichtgemeinderatsmitglieder einem solchen Gremium angehören. Für die
Einrichtung einer Kommission bedarf es auch keiner Geschäftsordnungsbestimmung.
Es genügt ein einfacher Stadtratsbeschluss. Dies wurde dementsprechend in der
letzten konstituierenden Sitzung im Mai 2020 auch so gehandhabt.
In der städtischen
Geschäftsordnung und der zugehörigen Hauptsatzung sind also die Kommissionen
nicht enthalten, während die Altenheim-Referenten gemäß § 3 Abs. 3 GeschO
gesondert beauftragt wurden.
Eine Ermittlung der
Sitze – sowohl in einer Kommission als auch in einer Referentenrunde – analog
den Regelungen für die städtischen Ausschüsse (entsprechend GO) ist damit nicht
gegeben.
Die Anzahl der zu
entsendenden Mitglieder und deren Benennung für Kommissionen und
Referentenrunden kann somit bei Bedarf oder auf Antrag geändert werden.
Der Bitte der
Fraktion der Grünen und – im Sinne der Gleichbehandlung auch der Fraktion
WIRfürLauf - kann damit aufgrund der veränderten Anzahl an städtischen
Fraktionen entsprochen werden; die Städtepartnerschaftskommission (bisher 4
Sitze), die Trägerkommission für das Jugendzentrum (bisher 4 Sitze) wie auch
die Runde der Altenheim-Referenten (bisher 5 Sitze) können so angepasst werden,
dass alle vorhandenen Fraktionen dort vertreten sind. Die Fraktionen sollen die
für die Besetzung vorgesehenen Mitglieder benennen.
2.
Aufsichtsräte
Eine Änderung
insbesondere in der Entsendung in andere, nicht städtische Gremien, muss dann
vorgenommen werden, wenn hinreichende Gründe (z. B. persönliches Ausscheiden)
vorliegen.
Mit Ausscheiden des
ehemaligen Stadtrates Christian Mayer zum 31.12.2022 auch aus den
Aufsichtsräten der Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH und der
Stromversorgung Neunkirchen GmbH bedarf es der Entsendung und Benennung eines
Nachfolgers und Stellvertreters.
In den AR der StWL
war bislang Herr Norbert Maschler als Ersatzmitglied für die AR Mayer und
Felßner entsandt. In den AR der Stromversorgung war Herr Harald Meyer als
Ersatzmitglied entsandt.
Es sollten dementsprechend die beiden Genannten neu als ordentliche Aufsichtsratsmitglieder entsandt und benannt werden; gleichzeitig sind neue Ersatzmitglieder zu benennen.