Betreff
Altstadtfest 2010 - Information über das Sicherheitskonzept - Erlass einer Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Erlass einer Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes
Vorlage
FB 3/006/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 1 zu erlassen. Die Allgemeinverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Erlass einer Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes

 

Nach dem Ende des Festbetriebs gegen 23:30 Uhr gehen die Feierlichkeiten in den umliegenden Gaststätten weiter. Die Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz hat im Jahr 2009 vermehrt Straftaten in der Zeit nach 02:30 Uhr festgestellt, bei denen es sich teilweise auch um schwere Körperverletzungen gehandelt hat. Eine entsprechende Aufstellung der Straftaten, sowie ein Schreiben der Polizeiinspektion Lauf mit einer Empfehlung eine solche Sperrzeitverordnung zu erlassen ist der Sitzungsunterlage als Anlage 3 beigefügt. Entgegen der Stellungnahme der Polizei ist die Verwaltung der Ansicht, den Geltungsbereich der Sperrzeitverordnung auf die nähere Umgebung des Altstadtfestes zu beschränken und nicht eine – das gesamte Stadtgebiet umfassende Verordnung – zu erlassen.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Sperrzeitverordnung findet sich in § 10 der Gaststättenverordnung. Demnach können die Gemeinden – falls ein besonderes öffentliches Bedürfnis besteht – die Sperrzeit durch den Erlass einer entsprechenden Verordnung verlängern, also vorverlegen.

 

Dieses öffentliche Bedürfnis ist nach Auffassung der Verwaltung und auch der Polizei Lauf für die Dauer des Altstadtfestes gegeben. Durch die begangenen – auch schweren – Straftaten besteht eine erhebliche Gefahr für wichtige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, welche eine entsprechende Verlängerung der Sperrzeit während der Dauer des Altstadtfestes rechtfertigt. Wie auch im Schreiben der Polizei dargelegt, ist eine gesteigerte Aggressivität u.a. auf den Alkoholkonsum zu fortgeschrittener Stunde zurückzuführen.

 

Nach Ansicht von Verwaltung und Polizei sollte eine Sperrzeitverordnung im Jahr 2010 als Modellversuch erprobt werden, um zu versuchen mit dieser Maßnahme eventuelle Straftaten zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Rechtsverordnung zur Verlängerung der Sperrzeit gemäß Anlage 2 zu erlassen. Die Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Vom 25.06.2010 bis 27.06.2010 findet das Laufer Altstadtfest statt. Diese Veranstaltung werden täglich wieder rund 15.000 Menschen besuchen. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf diesem Fest zu gewährleisten, hat sich die Verwaltung bereits zu Beginn des Jahres in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz und dem Veranstalter Gedanken gemacht, durch welche Maßnahmen die Sicherheit auf dem Fest gewährleistet werden kann, um ein friedliches Altstadtfest zu gewährleisten.

 

Erstmals soll anlässlich dieser Veranstaltung seitens der Stadt eine Allgemeinverfügung zum Altstadtfest erlassen werden. Hauptaugenmerk wurde dabei auf das Problem „Jugend und Alkohol“ gerichtet. Um hier entsprechend zu agieren zu können, soll ein Mitnahmeverbot für Alkohol innerhalb des Geltungsbereiches der Allgemeinverfügung ausgesprochen werden. Diese gilt nicht nur direkt am Altstadtfestgelände selbst, sondern der Geltungsbereich wurde bis zu den Bahnhöfen Lauf links und Lauf rechts ausgedehnt. Diese Erweiterung des Geltungsbereiches erfolgte deshalb, um bereits in einer größeren Entfernung des Altstadtfestgeländes einwirken zu können und angetrunkene Personen gar nicht erst in den Festbereich kommen zu lassen.

 

Die Allgemeinverfügung selbst beinhaltet noch weitere Anordnungen und Verbote, die seitens der Sicherheitsbehörden (Stadt und Polizei) zur Gewährleistung der Sicherheit der Festbesucher, aber auch der dort lebenden Anwohner erforderlich waren.

 

Mit dieser Allgemeinverfügung wird auch die Möglichkeit geschaffen, Personen, die gegen die Anordnungen der Stadt Lauf verstossen, vom Gelände des Altstadtfestes zu verweisen, bzw. diesen Personen gar nicht erst den Zutritt zum Festgelände zu gewähren.

 

Um seiner Verantwortung als Veranstalter gerecht zu werden, wird dem diesjährigen Ausrichter auferlegt, Freitag und Samstag einen Sicherheitsdienst mit einer Stärke von 10 Mitarbeitern in der Zeit von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr zu stellen. Am Sonntag wird ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr mit einer Stärke von 6 Mitarbeitern gefordert. In der Nachzeit stellen Mitglieder der Feuerwehr Schönberg eine sog. Nachtwache

 

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wird dabei in zwei Sicherheitsringe aufgeteilt. Der innere Ring, der Bereich Marktplatz, Spitalstraße, Barthstraße und Johannisstraße wird dabei vom Sicherheitsdienst primär kontrolliert. Im äußeren Ring ist primär die Polizei zuständig, die jedoch zusätzlich auch noch Kontrollen im inneren Ring vornimmt.

 

Weiterhin wird vom Veranstalter ein Jugendbeauftragter gefordert, der erster Ansprechpartner für die Polizei, das Ordnungsamt und ggf. das Jugendamt ist, wenn es um jugendschutzrechtliche Belange geht. Ebenso werden in den Gestattungen für den Alkoholausschank Jugendbeauftragte gefordert, die sich in den Verkaufsständen um den Jugendschutz kümmern.

 

Mit dem DAV und der Bergwacht wurden ebenfalls Gespräche bezüglich des dortigen Alkoholausschanks geführt. Beide Vereine sind sich Ihrer Verantwortung bewusst und wollen ihrerseits dazu beitragen, die Problematik „Jugend und Alkohol“ verantwortungsbewusst anzugehen. Dabei werden in den Ständen auch alkoholfreie Cocktails verkauft werden. Zusätzlich werden Mitglieder der Vereine um die Buden herum entsprechendes Augenmerk auf den Jugendschutz richten. Hauptsächlich soll hierbei verhindert werden, dass Erwachsene gekauften Alkohol an Jugendliche weitergeben.

 

Auch das Ordnungsamt wird heuer verstärkt anwesend sein und entsprechende Kontrollen durchführen. Diese werden sich hauptsächlich auf die durch die gaststättenrechtlichen Gestattungen festgelegten Auflagen wie Jugendschutz und Abfallvermeidung konzentrieren. Diese Kontrollen werden – ebenso wie die Schlussrunde um 23:30 Uhr – in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.

 

Der Stadtrat wird gebeten, vom Sicherheitskonzept Kenntnis zu nehmen.