Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine Allgemeinverfügung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß Anlage 1 zu
erlassen. Die Allgemeinverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.
Erlass
einer Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes
Nach
dem Ende des Festbetriebs gegen 23:30 Uhr gehen die Feierlichkeiten in den
umliegenden Gaststätten weiter. Die Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz hat im
Jahr 2009 vermehrt Straftaten in der Zeit nach 02:30 Uhr festgestellt, bei
denen es sich teilweise auch um schwere Körperverletzungen gehandelt hat. Eine
entsprechende Aufstellung der Straftaten, sowie ein Schreiben der
Polizeiinspektion Lauf mit einer Empfehlung eine solche Sperrzeitverordnung zu
erlassen ist der Sitzungsunterlage als Anlage 3 beigefügt. Entgegen der
Stellungnahme der Polizei ist die Verwaltung der Ansicht, den Geltungsbereich
der Sperrzeitverordnung auf die nähere Umgebung des Altstadtfestes zu
beschränken und nicht eine – das gesamte Stadtgebiet umfassende Verordnung – zu
erlassen.
Die
Rechtsgrundlage für eine Sperrzeitverordnung findet sich in § 10 der
Gaststättenverordnung. Demnach können die Gemeinden – falls ein besonderes
öffentliches Bedürfnis besteht – die Sperrzeit durch den Erlass einer
entsprechenden Verordnung verlängern, also vorverlegen.
Dieses
öffentliche Bedürfnis ist nach Auffassung der Verwaltung und auch der Polizei
Lauf für die Dauer des Altstadtfestes gegeben. Durch die begangenen – auch
schweren – Straftaten besteht eine erhebliche Gefahr für wichtige Schutzgüter
der öffentlichen Sicherheit, welche eine entsprechende Verlängerung der
Sperrzeit während der Dauer des Altstadtfestes rechtfertigt. Wie auch im
Schreiben der Polizei dargelegt, ist eine gesteigerte Aggressivität u.a. auf
den Alkoholkonsum zu fortgeschrittener Stunde zurückzuführen.
Nach
Ansicht von Verwaltung und Polizei sollte eine Sperrzeitverordnung im Jahr 2010
als Modellversuch erprobt werden, um zu versuchen mit dieser Maßnahme
eventuelle Straftaten zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit zu
gewährleisten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, für die Dauer des Altstadtfestes eine
Rechtsverordnung zur Verlängerung der Sperrzeit gemäß Anlage 2 zu erlassen. Die
Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Vom
25.06.2010 bis 27.06.2010 findet das Laufer Altstadtfest statt. Diese
Veranstaltung werden täglich wieder rund 15.000 Menschen besuchen. Um die
öffentliche Sicherheit und Ordnung auf diesem Fest zu gewährleisten, hat sich
die Verwaltung bereits zu Beginn des Jahres in Zusammenarbeit mit der
Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz und dem Veranstalter Gedanken gemacht, durch
welche Maßnahmen die Sicherheit auf dem Fest gewährleistet werden kann, um ein
friedliches Altstadtfest zu gewährleisten.
Erstmals
soll anlässlich dieser Veranstaltung seitens der Stadt eine Allgemeinverfügung
zum Altstadtfest erlassen werden. Hauptaugenmerk wurde dabei auf das Problem
„Jugend und Alkohol“ gerichtet. Um hier entsprechend zu agieren zu können, soll
ein Mitnahmeverbot für Alkohol innerhalb des Geltungsbereiches der
Allgemeinverfügung ausgesprochen werden. Diese gilt nicht nur direkt am
Altstadtfestgelände selbst, sondern der Geltungsbereich wurde bis zu den
Bahnhöfen Lauf links und Lauf rechts ausgedehnt. Diese Erweiterung des
Geltungsbereiches erfolgte deshalb, um bereits in einer größeren Entfernung des
Altstadtfestgeländes einwirken zu können und angetrunkene Personen gar nicht
erst in den Festbereich kommen zu lassen.
Die
Allgemeinverfügung selbst beinhaltet noch weitere Anordnungen und Verbot
Mit
dieser Allgemeinverfügung wird auch die Möglichkeit geschaffen, Personen, die
gegen die Anordnungen der Stadt Lauf verstossen, vom Gelände des Altstadtfestes
zu verweisen, bzw. diesen Personen gar nicht erst den Zutritt zum Festgelände
zu gewähren.
Um
seiner Verantwortung als Veranstalter gerecht zu werden, wird dem diesjährigen
Ausrichter auferlegt, Freitag und Samstag einen Sicherheitsdienst mit einer
Stärke von 10 Mitarbeitern in der Zeit von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr zu stellen.
Am Sonntag wird ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
mit einer Stärke von 6 Mitarbeitern gefordert. In der Nachzeit stellen
Mitglieder der Feuerwehr Schönberg eine sog. Nachtwache
Der
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wird dabei in zwei Sicherheitsringe
aufgeteilt. Der innere Ring, der Bereich Marktplatz, Spitalstraß
Weiterhin
wird vom Veranstalter ein Jugendbeauftragter gefordert, der erster
Ansprechpartner für die Polizei, das Ordnungsamt und ggf. das Jugendamt ist,
wenn es um jugendschutzrechtliche Belange geht. Ebenso werden in den
Gestattungen für den Alkoholausschank Jugendbeauftragte gefordert, die sich in
den Verkaufsständen um den Jugendschutz kümmern.
Mit
dem DAV und der Bergwacht wurden ebenfalls Gespräche bezüglich des dortigen
Alkoholausschanks geführt. Beide Vereine sind sich Ihrer Verantwortung bewusst
und wollen ihrerseits dazu beitragen, die Problematik „Jugend und Alkohol“
verantwortungsbewusst anzugehen. Dabei werden in den Ständen auch alkoholfreie
Cocktails verkauft werden. Zusätzlich werden Mitglieder der Vereine um die
Buden herum entsprechendes Augenmerk auf den Jugendschutz richten.
Hauptsächlich soll hierbei verhindert werden, dass Erwachsene gekauften Alkohol
an Jugendliche weitergeben.
Auch
das Ordnungsamt wird heuer verstärkt anwesend sein und entsprechende Kontrollen
durchführen. Diese werden sich hauptsächlich auf die durch die
gaststättenrechtlichen Gestattungen festgelegten Auflagen wie Jugendschutz und
Abfallvermeidung konzentrieren. Diese Kontrollen werden – ebenso wie die
Schlussrunde um 23:30 Uhr – in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.
Der Stadtrat wird gebeten, vom Sicherheitskonzept Kenntnis zu nehmen.