Betreff
Information über die Straßenreinigung in Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 5/157/2010
Art
Informationsvorlage_alt2

Im Haushalt 2010 wurden auch im Bereich der Straßenreinigung Einsparungen in Höhe von 40.000 € notwendig. Der Stadtrat hat diesen Einsparungsvorschlag im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung gebilligt.

 

Dieser verminderte Ansatz hat zur Folge, dass die freiwilligeb Leistungen der Stadt Lauf „Straßenreinigung“ reduziert und daher die Kehrpläne entsprechend angepasst werden müssen.

 

Um der Haushaltsvorgabe gerecht zu werden, wurden daher die Kehrpläne wie folgt geändert.

 

§           Wohn- und Nebenstraßen werden ab diesem Jahr nur noch einmal im Frühjahr (zur Splittbeseitigung) und einmal im Herbst (zur Laubbeseitigung) maschinell gekehrt.

§           Straßen mit mehr Verkehrs- und Fußgängeraufkommen werden 14-tägig gekehrt.

§           Hauptstraßen und der Marktplatz werden einmal wöchentlich gekehrt.

§           Die Kehrpläne sind im Internet unter www.lauf.de/gis farblich dargestellt.

§           Die manuelle Reinigung (z.B. Papierkörbe leeren usw.) ist von den Leistungskürzungen noch nicht betroffen.

 

Es muss allerdings betont werden, dass gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen alle Grundstückseigentümer verpflichtet sind, einmal wöchentlich den Gehweg und die Abflussrinne entlang ihres Grundstückes zu säubern. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache kann man davon ausgehen, dass in den meisten Nebenstraßen und Wohnstraßen das regelmäßige Kehren mit den Maschinen der Stadt Lauf eigentlich nicht erforderlich ist.

 

Demzufolge halten wir die Reduzierung der Straßenreinigung für vertretbar.

 

Der Sachverhalt dient dem Bauausschuss zur Information.