Betreff
Markt Eckental, Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Oberschöllenbach Nr. 11 "Westlich der Oberschöllenbacher Hauptstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Vorlage
FB 5/225/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Oberschöllenbach Nr. 11 „Westlich der Oberschöllenbacher Hauptstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlagen in Session:

Begründung Bebauungsplan Oberschöllenbach

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Eckental hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberschöllenbach Nr. 11 – Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberschöllenbach Nr. 11 Westlich Oberschöllenbacher Hauptstraße“ liegt am nordwestlichen Rand des Ortsteils Oberschöllenbach im Westen des Marktes Eckental.

 

Das Plangebiet ist ca. 32.600 m² groß und umfasst die Flurstücke Nrn. 27 (tlw.), 28 (tlw.) und 29/2 (tlw.) in der Gemarkung Unterschöllenbach sowie die Flurstücke Nrn. 342 (tlw.), 344, 345, 346, 347, 348/2 (tlw.), 349/3 (tlw.) und 352/19 in der Gemarkung Oberschöllenbach, Markt Eckental.

 

Im Ortsteil Oberschöllenbach soll Wohnraum im Anschluss an den bestehenden Siedlungszusammenhang, in Form einer Ortsabrundung, geschaffen werden. Hierzu soll die Fläche als Wohnbaufläche entwickelt werden. Im Bebauungsplan werden Allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO festgesetzt.

 

Lage des Plangebietes

Bebauungsplan

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.