Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Für das Programmjahr 2023 werden im
Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ förderfähige Gesamtkosten in
Höhe von 255.000 € angemeldet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Anträge bei der Regierung von
Mittelfranken einzureichen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im
Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ angemeldeten Maßnahmen im
Haushaltsentwurf 2023 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom
zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu
fassen.
1978
wurde die Stadt Lauf a.d.Pegnitz in die Städtebauförderung aufgenommen.
In den
förmlich festgelegten Sanierungsgebieten,
§ Sanierungsgebiet 1 = Östlich des Marktplatzes,
§ Sanierungsgebiet 2 = Altstadt rechts der Pegnitz,
§ Sanierungsgebiet 3 = Südliches Pegnitzufer.
wurden
in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, wie z.B.:
§ Altstadtumfahrung (Karlsstraße),
§ Parkhaus Simonshofer Straße mit 210 Stellplätzen,
§ Tiefgarage Zollschule mit 78 Stellplätzen,
§ Parkplatz Nürnberger Straße,
§ Erwerb und Umgestaltung zu Parkplätzen des ehemaligen
Ladebahnhofs,
§ Umgestaltung Oberer Marktplatz,
§ Umgestaltung des Unteren Marktplatzes mit Kirchenplatz
und Friedensplatz,
§ Umgestaltung Bahnhofsstraße,
§ Umgestaltung Johannisstraße mit Wasserbrücke und
Schlossplatz,
§ Umgestaltung Sichartstraße,
§ Umgestaltung Turnstraße,
§ Erweiterung Industriemuseum,
§ Umgestaltung „Am Graben“,
§ Unterführung am Bahnhof rechts mit Tunnelaufweitung,
§ Anna-Diez-Steg mit Bouleplatz,
§ Saarstraße,
§ Erwerb Teileigentum Hersbrucker Straße 12,
§ diverse Privatsanierungen.
Durch die Städtebauförderung ist die Altstadt als
Wohn- und Geschäftsstandort verbessert und gefestigt worden. Mit Blick auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Städtebauförderung kann festgestellt werden,
dass diese Anschubfinanzierung ein Vielfaches an Gesamtinvestitionen auf
öffentlicher und privater Seite ausgelöst hat.
2013 erfolgte die Ausweisung des Sanierungsgebietes
Nr. 4 in Lauf Mitte. Seit 2013 werden alle Sanierungsgebiete in Lauf Mitte (SG
1-4) im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
geführt.
Die Ziele des Programms orientierten sich an der
Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an
einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und
Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der
Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit. Gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand,
Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bürgern sind Voraussetzung für
eine positive Entwicklung der Stadtzentren. Deshalb setzte das Programm auf
öffentlich-private Kooperation in den Zentren mit intensiver Zusammenarbeit der
Kommunen mit Bürgern, Haus- und Grundstückseigentümern, Unternehmen und
Gewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Vereinen sowie lokalen Institutionen.
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde zur
Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen eingesetzt, die zur Erhaltung und
Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als
Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Die Zielsetzungen des Programms werden seit 2020 im
Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Die Stadt Lauf wird mit den
Sanierungsgebieten 1- 4 nun in diesem Programm geführt.
Ziel des Programms "Lebendige Zentren – Erhalt
und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" ist es, die Stadt- und
Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten
für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln.
Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf
die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und
Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende
Nutzungsintensitäten bedroht sind.
Für die Programmaufstellung 2023 werden von der
Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Erweiterungsgebiet und gebietsübergreifend:
Private Sanierungen |
15.000 € |
Gesamt |
15.000 € |
Sanierungsgebiet 2 „Altstadt
rechts der Pegnitz“:
Zeltnerplatz 2, 4, 6 (Nutzungskonzept) |
20.000 € |
Mangplatz |
60.000 € |
Brunnen Oberer Marktplatz |
100.000 € |
Möblierung/Begrünung Marktplatz |
60.000 € |
240.000 € |
Gesamt |
255.000 € |
Aus den Gesamtkosten der für 2023 anzumeldenden
Maßnahmen in Höhe von 255.000
€ kann die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
max. 60% Zuschuss erhalten.
In den Fortschreibungsjahren 2024 – 2026 und weitere
könnten z.B. folgende Maßnahmen angemeldet werden:
·
Barrierefreie
Übergänge Oberer Marktplatz/Johannisstraße,
·
Neuordnung
Parkplatz Pegnitzwiese Nord,
·
Städtebauliche
Neugestaltung an der Kreuzung Briver Allee/
Hersbrucker Straße,
·
Umgestaltung
„Altung“,
·
Umgestaltung
Zeltnerplatz,
·
Umgestaltung
Sichartstraße (Westteil),
·
Fußweg
zwischen Bauhofareal/Industriemuseum und
Schleifmühle (Altstadtverbindung),
·
Umgestaltung
der Wäschgasse,
·
Umgestaltung
der Glockengießerstraße,
·
Umgestaltung
Sichartstraße West.