Betreff
Jahresanmeldung Städtebauförderung 2023 für das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“
Vorlage
FB 5/222/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Für das Programmjahr 2023 werden im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 255.000 € angemeldet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von
Mittelfranken einzureichen.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2023 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

 

1978 wurde die Stadt Lauf a.d.Pegnitz in die Städtebauförderung aufgenommen.

 

In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten,

§  Sanierungsgebiet 1 = Östlich des Marktplatzes,

§  Sanierungsgebiet 2 = Altstadt rechts der Pegnitz,

§  Sanierungsgebiet 3 = Südliches Pegnitzufer.

 

wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, wie z.B.:

§  Altstadtumfahrung (Karlsstraße),

§  Parkhaus Simonshofer Straße mit 210 Stellplätzen,

§  Tiefgarage Zollschule mit 78 Stellplätzen,

§  Parkplatz Nürnberger Straße,

§  Erwerb und Umgestaltung zu Parkplätzen des ehemaligen Ladebahnhofs,

§  Umgestaltung Oberer Marktplatz,

§  Umgestaltung des Unteren Marktplatzes mit Kirchenplatz und Friedensplatz,

§  Umgestaltung Bahnhofsstraße,

§  Umgestaltung Johannisstraße mit Wasserbrücke und Schlossplatz,

§  Umgestaltung Sichartstraße,

§  Umgestaltung Turnstraße,

§  Erweiterung Industriemuseum,

§  Umgestaltung „Am Graben“,

§  Unterführung am Bahnhof rechts mit Tunnelaufweitung,

§  Anna-Diez-Steg mit Bouleplatz,

§  Saarstraße,

§  Erwerb Teileigentum Hersbrucker Straße 12,

§  diverse Privatsanierungen.

 

Durch die Städtebauförderung ist die Altstadt als Wohn- und Geschäftsstandort verbessert und gefestigt worden. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Städtebauförderung kann festgestellt werden, dass diese Anschubfinanzierung ein Vielfaches an Gesamtinvestitionen auf öffentlicher und privater Seite ausgelöst hat.

 

2013 erfolgte die Ausweisung des Sanierungsgebietes Nr. 4 in Lauf Mitte. Seit 2013 werden alle Sanierungsgebiete in Lauf Mitte (SG 1-4) im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ geführt.

 

Die Ziele des Programms orientierten sich an der Schaffung von Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit in den Zentren, an einem sozialen Zusammenhalt durch vielfältige Wohnformen und Infrastruktureinrichtungen, an der Aufwertung des öffentlichen Raums, der Optimierung einer stadtverträglichen Mobilität und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bürgern sind Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Stadtzentren. Deshalb setzte das Programm auf öffentlich-private Kooperation in den Zentren mit intensiver Zusammenarbeit der Kommunen mit Bürgern, Haus- und Grundstückseigentümern, Unternehmen und Gewerbetreibenden, Kulturschaffenden und Vereinen sowie lokalen Institutionen.

 

„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen eingesetzt, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.

 

Die Zielsetzungen des Programms werden seit 2020 im Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Die Stadt Lauf wird mit den Sanierungsgebieten 1- 4 nun in diesem Programm geführt.

 

Ziel des Programms "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln.

Mit seinem integrierten Ansatz zielt das Programm auf die Bewältigung der Herausforderungen von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, die durch Funktionsverluste, Gebäudeleerstände und abnehmende Nutzungsintensitäten bedroht sind.

 

 

Für die Programmaufstellung 2023 werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

 

Erweiterungsgebiet und gebietsübergreifend:

Private Sanierungen

15.000 €

Gesamt

15.000 €

 

 

Sanierungsgebiet 2 Altstadt rechts der Pegnitz“:

 

Zeltnerplatz 2, 4, 6 (Nutzungskonzept)

20.000 €

Mangplatz

60.000 €

Brunnen Oberer Marktplatz

100.000 €

Möblierung/Begrünung Marktplatz

60.000 €

Gesamt

240.000 €

 

Gesamt

255.000 €

 

Aus den Gesamtkosten der für 2023 anzumeldenden Maßnahmen in Höhe von 255.000 kann die Stadt Lauf a.d.Pegnitz max. 60% Zuschuss erhalten.

 

In den Fortschreibungsjahren 2024 – 2026 und weitere könnten z.B. folgende Maßnahmen angemeldet werden:

 

·         Barrierefreie Übergänge Oberer Marktplatz/Johannisstraße,

·         Neuordnung Parkplatz Pegnitzwiese Nord,

·         Städtebauliche Neugestaltung an der Kreuzung Briver Allee/
Hersbrucker Straße,

·         Umgestaltung „Altung“,

·         Umgestaltung Zeltnerplatz,

·         Umgestaltung Sichartstraße (Westteil),

·         Fußweg zwischen Bauhofareal/Industriemuseum und
Schleifmühle (Altstadtverbindung),

·         Umgestaltung der Wäschgasse,

·         Umgestaltung der Glockengießerstraße,

·         Umgestaltung Sichartstraße West.