Betreff
Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Lauf-Vogelhof
Vorlage
FB 4/014/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Vergaberichtlinien für das Baugebiet Lauf-Vogelhof werden wie folgt geändert:

 

In Punkt 2 der Vergaberichtlinien:

 

Die Bewerber (bei Ehegatten beide Personen) müssen volljährig sein und dürfen bis zum jeweiligen Stichtag das 40. Lebensjahr (bei Ehepartnern oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften jeweils der Jüngere) noch nicht vollendet haben. Es werden auch Bewerber berücksichtigt, wenn beide das 40. Lebensjahr vollendet haben, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. 

 

In Punkt 3 der Vergaberichtlinien:

 

Punkt 3 der Vergaberichtlinien wird ersatzlos gestrichen.

 

 

In Punkt 4.3. der Vergaberichtlinien:

 

Das zu versteuernde Einkommen der Bewerber (Familieneinkommen) muss dargelegt werden. Maßgebend ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung. Als Nachweis sind die Steuerbescheide vorzulegen. Die zu erreichende Anzahl der Punkte ist in Ziffer 6.6 aufgeführt.

 

Ab einem Einkommen von 75.000 Euro erhöht sich der Kaufpreis für das Baugrundstück je Überschreitung von vollen 10.000 Euro um jeweils 20,--/m².

 

 

 

 

 

 

In Punkt 6.6 wird hinzugefügt:

 

„bis 80.000 Euro        -1 Punkt

bis 85.000 Euro          -2 Punkte

bis 90.00 Euro            -3 Punkte

(für jede weitere 5.000 Euro jeweils -1 Punkt)

 

 

 

 

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat in seiner Sitzung am 30.10.2008 für das Baugebiet Lauf – Vogelhof ein sogenanntes Baulandmodell beschlossen. Dabei wurden die Vergaberichtlinien festgesetzt. Unter den darin genannten Voraussetzungen konnten bisher 8 Grundstücke für Einfamilienhäuser und 2 Grundstücke für Doppelhäuser veräußert werden. Für die restlichen 14 Grundstücke (alles Doppelhausgrundstücke) liegt der Verwaltung derzeit nur für die beiden Grundstücke im nordwestlichen Bereich ein Angebot vor. Es fragen zwar immer wieder Interessenten nach Baugrundstücken in Lauf a.d. Pegnitz an, jedoch meist für Grundstücke zum Bau von Einfamilienhäusern. Ein weiteres Kriterium, welches oftmals gegen den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Lauf-Vogelhof spricht, sind aber auch die Vergaberichtlinien. Gerade im Hinblick auf das Alter der Interessenten oder deren finanzielle Situation sind einige Bewerber von vornherein ausgeschlossen. Dies trifft z.B.  auch auf die o.g. Bewerber für die beiden Doppelhausgrundstücke zu. Wegen der doch recht schleppendem Nachfrage und der Tatsache, dass die verbleibenden 14 Grundstücke (bis auf die zwei im nordöstlichen Bereich) direkt an der Staatsstraße liegen und als sogenannte „Riegelstellung“ nicht gerade zu den attraktivsten Grundstücken in diesem Bereich gehören, hat die Verwaltung die Vergaberichtlinien in einigen Punkten überarbeitet, um auch diese Grundstücke einem erweiterten Personenkreis zugänglich zu machen. Das Grundkonzept der Richtlinien wurde aber beibehalten.

 

Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

In Punkt 2 der Vergaberichtlinien:

 

„Die Bewerber (bei Ehegatten beide Personen) müssen volljährig sein und dürfen bis zum jeweiligen Stichtag das 40. Lebensjahr (bei Ehepartnern oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften jeweils der Jüngere) noch nicht vollendet haben. Es werden auch Bewerber berücksichtigt, wenn beide das 40. Lebensjahr vollendet haben, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.“ 

 

In Punkt 3 der Vergaberichtlinien:

 

„Punkt 3 der Vergaberichtlinien wird ersatzlos gestrichen“.

 

Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, der demoskopischen Bevölkerungsentwicklung entgegenzuwirken. Durch den Wegfall dieser Richtlinie wird künftig auch jungen Familien aus anderen Gemeinden die Chance eröffnet, bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Grundstück zu erwerben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Punkt 4.3. der Vergaberichtlinien:

 

„Das zu versteuernde Einkommen der Bewerber (Familieneinkommen) muss dargelegt werden. Maßgebend ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung. Als Nachweis sind die Steuerbescheide vorzulegen. Die zu erreichende Anzahl der Punkte ist in Ziffer 6.6 aufgeführt.

 

Ab einem Einkommen von 75.000 Euro erhöht sich der Kaufpreis für das Baugrundstück je Überschreitung von vollen 10.000 Euro um jeweils 20,--/m².“

 

In Punkt 6.6 wird hinzugefügt:

 

„bis 80.000 Euro        -1 Punkt

bis 85.000 Euro          -2 Punkte

bis 90.00 Euro            -3 Punkte

(für jede weitere 5.000 Euro jeweils -1 Punkt)

 

Die Verwaltung unterbreitet  dem Bauausschuss folgenden