Beschluss:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Beschulte der städt. Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Richtlinie ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Laufer Beschulte der Sing- und Musikschule Lauf befindet sich in Bearbeitung und wird rechtzeitig zur Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusssitzung am 29.11.2022 im Ratsinfosystem eingestellt.
Das Schulgeld gem. der Gebührensatzung reduziert sich dabei um 15 % für Gemeindeangehörige von Lauf und stellt sich wie folgt dar:
Unterrichteinheit
pro Woche |
Monatliche
Gebühr ab September 2023 |
Einzelunterricht
30 Minuten |
67
Euro |
Einzelunterricht
45 Minuten |
100
Euro |
Gruppenunterricht
mit 2 Schülern (30 Minuten) |
39
Euro |
Gruppenunterricht
mit 2 Schülern (45 Minuten) |
51
Euro |
Gruppenunterricht
mit 3 Schülern (45 Minuten) |
34
Euro |
Gruppenunterricht
mit 4 Schülern (45 Minuten) |
27
Euro |
Ensembleunterricht |
28
Euro |
Grundsätzlich ist über die Richtlinie auch eine Bezuschussung der GastschülerInnen durch deren Heimatgemeinden möglich.