Betreff
Neuerlass Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Beschulte der städt. Sing- und Musikschule Lauf
Vorlage
FB 6/046/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Beschulte der städt. Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Richtlinie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Laufer Beschulte der Sing- und Musikschule Lauf befindet sich in Bearbeitung und wird rechtzeitig zur Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusssitzung am 29.11.2022 im Ratsinfosystem eingestellt.

 

Das Schulgeld gem. der Gebührensatzung reduziert sich dabei um 15 % für Gemeindeangehörige von Lauf und stellt sich wie folgt dar:

 

Unterrichteinheit pro Woche

Monatliche Gebühr ab September 2023

Einzelunterricht 30 Minuten

67 Euro

Einzelunterricht 45 Minuten

100 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)

39 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)

51 Euro

Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)

34 Euro

Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)

27 Euro

Ensembleunterricht

28 Euro

 

Grundsätzlich ist über die Richtlinie auch eine Bezuschussung der GastschülerInnen durch deren Heimatgemeinden möglich.