Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger
Vorlage
FB 6/044/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die aktuelle Richtlinie vom 29.06.2017 über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger wird mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt. Die Endabrechnung nach dieser Richtlinie für das Jahr 2022 wird noch 2023 erfolgen.

 

  1. Der Neufassung der Richtlinie wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung zum 01.01.2023 beauftragt. Die Richtlinie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 wurde die aktuell gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger beschlossen. Durch die aktuelle Haushaltssituation ist eine Überarbeitung erforderlich. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss hat darauf aufmerksam gemacht. Die Verwaltung schlägt beigefügte Richtlinie vor, welche den freien Trägern am 23.11.2022 vorgestellt wird.

 

Grundsätzlich besteht die Richtlinie weiterhin aus drei Bausteinen. Die Basisförderung erhalten alle Träger im nichtstädtischen Gebäude. Mit Trägern im städtischen Gebäude wurde eine Betriebsträgervereinbarung geschlossen. Die Träger verzichten auf die Basisförderung, die Stadt auf ein Nutzungsentgelt für das Gebäude. Ein Geldfluss findet nicht statt. Der zweite Baustein besteht aus der Förderung von unter 3-jährigen. Hierbei werden die Bundesmittel weitergereicht. Und der dritte Baustein stellt die Verbesserung des Anstellungsschlüssels dar.

 

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Richtlinien bei der Berechnungsgrundlage der beiden Bausteine, Basisförderung und des Qualitätszuschusses. Für die Berechnung der Basisförderung wird nun, statt des Kostenrichtwertes, ein prozentualer Ansatz des kommunalen Anteils der Betriebskostenförderung, herangezogen. Ebenfalls nach diesen Verfahren wird der Qualitätszuschuss berechnet. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel und die steigenden Personalkosten werden die Träger künftig in diesem Bereich gestärkt. Der Anstellungsschlüssel wird weiterhin in Kindergärten und Horten von 10,5 und in den Krippen von 8,5 gefördert, damit die Qualität gesichert bleibt. Die Bundemittel werden nun hälftig an die Träger weitergereicht, die verbleibenden Gelder zieht die Stadt für den Ausbau von Kinderkrippen heran.

 

Durch die Umsetzung können Einsparungen in Höhe von 90.000 Euro erfolgen. Die Endabrechnung für 2022 gem. der aktuellen Richtline wird 2023 noch ausbezahlt.

 

Zusätzlich wurde eine Regelung zur Betreuung von Gastkinder aufgenommen, sowie die bereits bestehenden Regelungen zu den Gewichtungsfaktoren 2,0 und 4,5+x verankert.