Betreff
Antrag des Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. auf Umwidmung des Investitionszuschusses für die Erneuerung der Reitanlage auf das Projekt Springplatzrenovierung
Vorlage
FB 6/042/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

1.    Dem Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. wird für die Springplatzrenovierung ein Investitionszuschuss in Höhe von höchstens 11.278,46 Euro gewährt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderbescheid vom 25.09.2020 aufzuheben und einen neuen Förderbescheid für die Springplatzrenovierung zu erlassen.

 

Mit Schreiben vom 27.08.2020 beantragte der Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. einen Investitionszuschuss für die Erneuerung/Erweiterung der Reithalle. Der Verwaltung wurden hierzu Kostenvoranschläge in Höhe von insgesamt 422.000,00 Euro vorgelegt. Mit Beschluss vom 22.09.2020 wurde dem RFV Heuchling ein Investitionszuschuss in Höhe von 42.200,00 Euro bewilligt und die entsprechenden Mittel auf der HHst. 1.5500.9880 zur Verfügung gestellt.

 

Nunmehr hat sich der Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. mit Schreiben vom 05.09.2022 an die Verwaltung gewandt und mitgeteilt, dass aufgrund der noch immer spürbaren Covid-Pandemie das Bauvorhaben „Reitanlage“ erst verzögert und dann gar aufgrund massiver Preissteigerungen aufgegeben wurde (u. a. konnten Baufirmen keine Preisgarantien geben). Eine größere Investition in die Reitanlage ist jedoch notwendig, um für den Reit- und Turniersport i. S. d. Vereinszweckes attraktiv zu bleiben. Deshalb möchte der RFV Heuchling nunmehr die Renovierung des Springplatzes vornehmen.

Dabei geht es hauptsächlich um die Schaffung eines geeigneten Unterbaus und um das Auffüllen mit entsprechendem Reitsand, damit der Platz bei jedem Wetter gefahrenfrei beritten werden kann.

 

Der RFV Heuchling bittet nunmehr darum, den mit Beschluss des Kultur- und Sportausschusses vom 22.09.2020 gewährten Investitionszuschuss für die Erneuerung der Reitanlage in einen solchen zur Springplatzrenovierung umzuändern.

 

Der Verwaltung wurde hierzu ein Kostenvoranschlag in Höhe von 112.784,63 Euro vorgelegt.  Nach Prüfung werden 112.784,63 Euro als förderfähige Gesamtkosten anerkannt.

Der Kostenvoranschlag wurden seitens der Verwaltung auf seine Plausibilität hin geprüft. Die nun geringere Fördersumme wird seitens der Verwaltung aufgrund der angespannten Haushaltslage als positiv bewertet.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus o. g. Gründen eine 10%ige Förderung gem. den Richtlinien zur Vereinsförderung in Höhe von 11.278,46 Euro. Die entsprechenden Mittel stehen bereits auf der HHst. 1.5500.9880 mit insgesamt 42.200,00 Euro gem. Beschluss vom 22.09.2020 zur Verfügung. Der Restbetrag in Höhe von ca. 30.000,00 Euro wird auf der o. g. Haushaltsstelle belassen.