Beschluss:
Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:
1. Dem Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. wird
für die Springplatzrenovierung ein Investitionszuschuss in Höhe von höchstens
11.278,46 Euro gewährt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderbescheid
vom 25.09.2020 aufzuheben und einen neuen Förderbescheid für die
Springplatzrenovierung zu erlassen.
Mit Schreiben vom 27.08.2020 beantragte der Reit- und Fahrverein
Heuchling e.V. einen Investitionszuschuss für die Erneuerung/Erweiterung der
Reithalle. Der Verwaltung wurden hierzu Kostenvoranschläge in Höhe von
insgesamt 422.000,00 Euro vorgelegt. Mit Beschluss vom 22.09.2020 wurde dem RFV
Heuchling ein Investitionszuschuss in Höhe von 42.200,00 Euro bewilligt und die
entsprechenden Mittel auf der HHst. 1.5500.9880 zur Verfügung gestellt.
Nunmehr hat sich der Reit- und Fahrverein Heuchling e.V. mit Schreiben
vom 05.09.2022 an die Verwaltung gewandt und mitgeteilt, dass aufgrund der noch
immer spürbaren Covid-Pandemie das Bauvorhaben „Reitanlage“ erst verzögert und
dann gar aufgrund massiver Preissteigerungen aufgegeben wurde (u. a. konnten
Baufirmen keine Preisgarantien geben). Eine größere Investition in die
Reitanlage ist jedoch notwendig, um für den Reit- und Turniersport i. S. d.
Vereinszweckes attraktiv zu bleiben. Deshalb möchte der RFV Heuchling nunmehr
die Renovierung des Springplatzes vornehmen.
Dabei geht es hauptsächlich um die Schaffung eines geeigneten Unterbaus
und um das Auffüllen mit entsprechendem Reitsand, damit der Platz bei jedem
Wetter gefahrenfrei beritten werden kann.
Der RFV Heuchling bittet nunmehr darum, den mit Beschluss des Kultur-
und Sportausschusses vom 22.09.2020 gewährten Investitionszuschuss für die
Erneuerung der Reitanlage in einen solchen zur Springplatzrenovierung
umzuändern.
Der Verwaltung wurde hierzu ein Kostenvoranschlag in Höhe von 112.784,63
Euro vorgelegt. Nach Prüfung werden
112.784,63 Euro als förderfähige Gesamtkosten anerkannt.
Der Kostenvoranschlag wurden seitens der Verwaltung auf seine
Plausibilität hin geprüft. Die nun geringere Fördersumme wird seitens der
Verwaltung aufgrund der angespannten Haushaltslage als positiv bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt aus o. g. Gründen eine 10%ige Förderung gem.
den Richtlinien zur Vereinsförderung in Höhe von 11.278,46 Euro. Die
entsprechenden Mittel stehen bereits auf der HHst. 1.5500.9880 mit insgesamt
42.200,00 Euro gem. Beschluss vom 22.09.2020 zur Verfügung. Der Restbetrag in
Höhe von ca. 30.000,00 Euro wird auf der o. g. Haushaltsstelle belassen.