Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.
2. Die gemäß Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 erforderlichen Mittel sind im jeweiligen Haushalt einzustellen. Etwaige Fördermöglichkeiten, Kostenübernahmen sowie Kostenteilungen sind hierbei zu prüfen und zielgerichtet anzuwenden.
2014
wurde die Verwaltung beauftragt den aktuellen maschinellen und personellen
Stand im Ehrenamt der Feuerwehren zu dokumentieren. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche maschinelle und personelle Ausstattung
zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist und einen Feuerwehrbedarfsplan
zu erstellen.
Mit
weiterem Beschluss vom 28.04.2016 wurde seitens des Stadtrates dem
Feuerwehrbedarfsplan 2016 – 2020 zugestimmt.
Zur
Fortführung des Feuerwehrbedarfsplans wurde ebenfalls wieder die Firma IBG mit
der Erstellung beauftragt. Aufgrund der Corona-Pandemie 2020 konnte die
erforderliche Datenerhebung und die Erstellung des erforderlichen
Projektberichts erst 2022 abgeschlossen werden.
Die
Kommandanten der jeweiligen Feuerwehren erhielten auszugsweise den
Projektbericht für Überprüfungen im eigenen Bereich. Die vorgebrachten
Änderungswünsche der Feuerwehren wurden in den Projektbericht eingebracht und
im Zuge der Erstellung in den Feuerwehrbedarfsplan eingearbeitet.
Der
Feuerwehrbedarfsplan wurde am 13.09.2022 mit den Kommandanten und Vertretern
der Politik im Rahmen eines Workshops besprochen. Dortige Änderungswünsche
wurden direkt im Workshop eingearbeitet und die nun vorliegende Fassung
einvernehmlich erarbeitet.
Aufgrund
aktueller Preissteigerungen bis zu 40% für Fahrzeugbeschaffungen und zu
erwartender Lieferschwierigkeiten in diesem Bereich, behält sich die Verwaltung
– auch im Hinblick auf die Haushaltslage der nächsten Jahre – vor, die
empfohlenen Beschaffungen zu verschieben oder durch örtliche Zuweisungen der
bestehenden maschinellen Ausrüstung zu kompensieren.
Dem Kreisbrandrat wurde der Feuerwehrbedarfsplan ebenfalls zur Stellungnahme übersandt. Der Feuerwehrbedarfsplan ist Bestandteil der Vorlage und in Anlage beigefügt.