Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/043/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.         Der Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

 

2.         Die gemäß Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 erforderlichen Mittel sind im jeweiligen Haushalt einzustellen. Etwaige Fördermöglichkeiten, Kostenübernahmen sowie Kostenteilungen sind hierbei zu prüfen und zielgerichtet anzuwenden.

 

 

 

 

2014 wurde die Verwaltung beauftragt den aktuellen maschinellen und personellen Stand im Ehrenamt der Feuerwehren zu dokumentieren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche maschinelle und personelle Ausstattung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist und einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen.

Mit weiterem Beschluss vom 28.04.2016 wurde seitens des Stadtrates dem Feuerwehrbedarfsplan 2016 – 2020 zugestimmt.

 

Zur Fortführung des Feuerwehrbedarfsplans wurde ebenfalls wieder die Firma IBG mit der Erstellung beauftragt. Aufgrund der Corona-Pandemie 2020 konnte die erforderliche Datenerhebung und die Erstellung des erforderlichen Projektberichts erst 2022 abgeschlossen werden.

 

Die Kommandanten der jeweiligen Feuerwehren erhielten auszugsweise den Projektbericht für Überprüfungen im eigenen Bereich. Die vorgebrachten Änderungswünsche der Feuerwehren wurden in den Projektbericht eingebracht und im Zuge der Erstellung in den Feuerwehrbedarfsplan eingearbeitet.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde am 13.09.2022 mit den Kommandanten und Vertretern der Politik im Rahmen eines Workshops besprochen. Dortige Änderungswünsche wurden direkt im Workshop eingearbeitet und die nun vorliegende Fassung einvernehmlich erarbeitet.

 

Aufgrund aktueller Preissteigerungen bis zu 40% für Fahrzeugbeschaffungen und zu erwartender Lieferschwierigkeiten in diesem Bereich, behält sich die Verwaltung – auch im Hinblick auf die Haushaltslage der nächsten Jahre – vor, die empfohlenen Beschaffungen zu verschieben oder durch örtliche Zuweisungen der bestehenden maschinellen Ausrüstung zu kompensieren.

 

Dem Kreisbrandrat wurde der Feuerwehrbedarfsplan ebenfalls zur Stellungnahme übersandt. Der Feuerwehrbedarfsplan ist Bestandteil der Vorlage und in Anlage beigefügt.