Betreff
Auflösung der Rücklage aus der Kulturstiftung
Vorlage
FB 6/039/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Rücklagen aus Mitteln der ehemaligen Kulturstiftung i. H. v. 125.727,73 Euro werden zur Stabilisierung des erforderlichen Nachtragshaushaltes 2022 aufgelöst.

 

Die Mittel werden für Aufwendungen aus 2022 aus dem Kultur- und heimatpflegerischen Bereich verwendet, um liquide Mittel für den Nachtragshaushalt 2022 zu akquirieren.

Die Stadt Lauf verfügt noch über restliche Mittel aus der Auflösung der ehemaligen Kulturstiftung. Diese belaufen sich aktuell auf 125.727,73 Euro. Die bereits entnommenen Mittel wurden Zug-um-Zug für kulturelle und heimatpflegerische Zwecke entnommen.

 

Um die angespannte Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren und um die Realisierung des Nachtragshaushaltes 2022 durch Entnahme von liquiden Mitteln zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen Rücklagen aus der ehemaligen Kulturstiftung aufzulösen und für Aufwendungen aus 2022 aus dem Kultur- und heimatpflegerischen Bereich zu verwenden und buchhalterisch zu verrechnen.

 

Folgende Aufwendungen aus 2022 sind dafür vorgesehen:

 

Ø  Zuschüsse für Vereine i. S. d. Heimat- und Kulturpflege:                   104.891,73 Euro

Ø  Zuschüsse für Vereine i. S. d. Brauchtumspflege:                                  3.836,00 Euro   

Ø  Aufwendungen für Kunigundenfest u.ä. i. S. d. Brauchtumspflege:             17.000 Euro