Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

aa) Dem Nachtrag zum Haushalt 2022 Stadt Lauf a. d. Pegnitz in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

ba) Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a. d. Pegnitz mitsamt Anlagen in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Erträge und Aufwendungen sind in der städtischen Nachtragshaushaltssatzung 2022 eingestellt.

 

bb) Der Darstellung der geänderten Verpflichtungsermächtigungen für Investitions-maßnahmen mit Auswirkung auf die Finanzplanungsjahre 2023– 2025 des Abwasserbetriebes in der beratenen Fassung wird zugestimmt.

 

a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Für das Jahr 2022 wurde ein Nachtragshaushalt erstellt. Dieser ist notwendig, um die Einnahmeausfälle und die damit verbundenen Zinsaufwendungen aus der Gewerbesteuer zu decken.

 

Verwaltungshaushalt

 

Der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt konnte einerseits durch Verminderung von Ausgaben in den verschiedensten Bereichen und andererseits durch Mehreinnahmen, z.B. durch Gewinnabführung der der Städtischen Werke Lauf vorgenommen werden.

Allerdings war es dazu notwendig, die Zuführung auf die Mindestzuführung (= Höhe der Darlehenstilgung) zu senken.

 

Der Gesamtbetrag des Verwaltungshaushaltes vermindert sich in Summe von 64.623.500 EUR auf 64.508.610 EUR.

 

Vermögenshaushalt

 

Der Vermögenshaushalt andererseits wird ausgeglichen durch eine Reduzierung von Ausgabeansätzen v.a. im Baubereich. Hier gilt es zu bedenken, dass diese Ansätze nur bedingt Einsparungen bedeuten, sondern z.T. in den nächsten Jahren wieder Einzug in den städtischen Haushalt finden. Um auch laufende Verpflichtungen sicherzustellen, war es notwendig, bestehende Haushaltsreste umzuschulden (siehe TOP Ö5). Die Kreditaufnahmen konnten im Nachtrag um die durch die Rechtsaufsicht nicht genehmigten Beträge gesenkt werden.

 

Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes vermindert sich dementsprechend um 1.368.900 EUR von 15.769.552 EUR auf 14.400.652 EUR.

 

Alle Zahlen können dem beigefügten Nachtragsaushalt und den entsprechenden Unterlagen dazu entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

b) Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a. d. Pegnitz

 

Ergebnishaushalt:

Der Ergebnishaushalt plant weiterhin mit Erträgen i. H. v. 5.758.060,00 Euro und bleibt somit auf gleichem Niveau.

Bei den Aufwendungen ist hingegen eine deutliche Steigerung bei den Unterhaltskosten gegeben, die aus der hohen Inflation sowie des Ukraine-Kriegs und dessen weltwirtschaftliche Auswirkung durch erhebliche Preissteigerungen bei Dienstleistungen, Energiekosten sowie Verbrauchsmaterial und Betriebsstoffen resultiert. Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich daher um 209.000,00 Euro auf 5.539.882,00 Euro. Somit beträgt das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit 218.178,00 Euro.

 

Das Jahresergebnis, das zum Jahresabschluss in der Bilanz als Teil des Eigenkapitales auf der Passivseite ausgewiesen wird, beträgt nunmehr 141.428,00 Euro. Das Ergebnis liegt mit 209.000,00 Euro unter dem ursprünglichen Ansatz des Wirtschaftsplanes i. H. v. 350.428,00 Euro.

 

Eine detaillierte Auflistung findet sich im Ergebnishaushalt zum Nachtrag, welcher als Anlage beigefügt ist.

 

Finanzhaushalt:

Während auch hier die Einzahlungen unverändert gleich bleiben, verringern sich die Ausgaben im Vermögensplan insgesamt von ursprünglich geplanten 3.820.500,00 Euro auf 2.479.100,00 Euro.

Wie bereits dargestellt, erhöhen sich die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 209.000,00 Euro. Hingegen dazu sind erhebliche Einsparungen im investiven Bereich eingeplant, da Investitionsmaßnahmen nicht zum Tragen kommen und Anschaffungen von Vermögensgegenständen ausbleiben. In Summe kann somit ein Einsparpotenzial in Höhe von 1.341.400,00 Euro (-44%) verzeichnet werden, sodass lediglich 1.699.100,00 Euro für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit vorgesehen sind.

 

-  Kreditbedarf:

Dies hat zur Folge, dass sich auch die geplante Kreditaufnahme um 1.132.400 € (-47%) auf 1.285.390 € im Jahr 2022 verringert. Jedoch verschiebt sich der Kreditbedarf auf die Finanzplanungsjahre 2023-2025, da aufgrund der Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme „Entlastungskanal Hersbrucker Straße“ in den kommenden Jahren anderweitig nicht ausreichend Finanzmittel zur Deckung vorhanden sind.

 

Verpflichtungsermächtigungen:

Die Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren wird für die Investitionsmaßnahmen Entlastungskanal Hersbrucker Straße (Produkt 5.3.8.2.37) und Ertüchtigung RW Ableitung Dehnberg (5.3.8.2.39) wie folgt benötigt:

2023: 4.420.000,00 Euro (Kanal Hersbrucker Straße: 4,3 Mio. €, RW Ableitung Dehnberg: 120T€)

2024: 2.500.000,00 Euro (Kanal Hersbrucker Straße: 2,5 Mio. €)

2025:    340.000,00 Euro (Kanal Hersbrucker Straße: 340T €)

 

Somit sind im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 7.260.000,00 Euro zu veranschlagen.

 

 

Für den als Optimierten Regiebetrieb geführten Abwasserbetrieb der Stadt liegt der Nachtrag zum Wirtschaftsplan mit allen Anlagen für das Jahr 2022 bei.

 

In der städtischen Nachtragshaushaltssatzung sind die maßgeblichen Beträge mit ausgewiesen.