Betreff
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02. August 2022
Vorlage
FB 5/207/2022
Art
Informationsvorlage_alt2

In Session eingefügt:

- Entwurf LEP Lesefassung mit Änderungen aus Beteiligung vom 02.08.2022

- Digitaler Energienutzungsplan Landkreis vom 07/2022

 

 

Vom 02.08.2022 bis zum 19.09.2022 lief die Beteiligung der Gemeinden zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP). Im Landesentwicklungsprogramm werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung der Gemeinde eine Anpassungspflicht.

Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Da die geplanten Änderungen Einfluss auf die Stadtentwicklung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz haben, erfolgt hiermit eine Information über die Teilfortschreibung.

 

Mit den geplanten Änderungen werden im Wesentlichen die neuen Vorgaben der Bundesregierung umgesetzt. Die Änderungen umfassen nachfolgende für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz relevante Themen, die mit diesen Stichpunkten zusammengefasst werden können:

 

-           Erneuerbare Energien (Windkraft, Photovoltaik)
(vgl.
6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs. 1 (Z); 6.2.3, Abs. 4 (G); 7.1.3, Abs. 3 (G)),

-           Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft
(vgl. 5.4.1, Abs. 3 (Z)),

-           angespannter Wohnungsmarkt (vgl 1.2.2, Abs. 3 (G)),

-           Hochwasserschutz, Niedrigwassermanagement und Landschaftswasserhaushalt
(vgl.
7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G)).

 

Neben den nunmehr vorgesehenen Änderungen, werden auch verschiedene Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen.

 

Generell ist geplant, der sicheren und effizienteren Energieversorgung mehr Gewicht beizumessen.

So betrifft eine zentrale Änderung im zweiten Entwurf des LEPs die jüngsten Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Windenergie. „Die Vorgaben des Bundes sehen vor, dass in Bayern bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche vorrangig für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Die Landesplanung sieht zur Erreichung des Ziels ein Zwischenziel bis Ende 2027 vor, wonach jeder Planungsverband der 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausweisen muss.

 

Im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz sind derzeit keine Vorranggebiete ausgewiesen. Es bestehen 4 Vorbehaltsgebiete (östlich Schönberg (WK25), östlich Weigenhofen (WK26, WK27), südlich Bullach (WK24)). Es ist davon auszugehen, dass durch die Regionalplanung Anpassungen erfolgen werden.

 

Im Bereich der Photovoltaik sind im zweiten Entwurf des LEPs keine großen Änderungen vorgesehen. Es wurde lediglich ein Grundsatz ergänzt, wonach auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaikflächen auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauten Flächen hingewirkt werden soll. Die Möglichkeit Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen festzulegen bleibt bestehen.

Derzeit sind im Regionalplan Nürnberg keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Photovoltaikanlagen ausgewiesen.

 

Bei der Ausweisung von Vorrang und /oder Vorbehaltsgebieten für die Windkraft oder Photovoltaik werden Flächen erforderlich. Hierzu soll der bisherige Grundsatz entfallen, dass Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere in nicht schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen.

Zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen sollen künftig in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft verpflichtend festgelegt werden. Auch hier ist davon auszugehen, dass der Regionalplan angepasst wird.

 

Insgesamt ist zu erkennen, dass der Konflikt zwischen Flächen für erneuerbare Energien auf der einen Seite und die Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen auf der anderen Seite auf regionaler Ebene gelöst werden soll.

 

Parallel zur Beteiligung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz bei der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms hat der Landkreis Nürnberger Land einen „digitalen Energienutzungsplan“ veröffentlicht. Dieser beinhaltet unter anderem ebenso Aussagen bezüglich Potenzialflächen für die Windkraft und Photovoltaik).

 

Im LEP wird neben den erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Thematik „Abwanderung vermindern und Verdrängung vermeiden“ ein weiterer Grundsatz aufgenommen: „In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinn des § 556d Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll bei der Ausweisung von Bauland auf die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen durch entsprechende Modelle zur Erhaltung und Stabilisierung gewachsener Bevölkerungs- und Sozialstrukturen hingewirkt werden.“

 

Abschließend soll es auch Anpassungen des LEPs bei den Grundsätzen im Hinblick auf den Hochwasserschutz und Hochwasserrisikomanagement, sowie beim Niedrigwasser-management und Landschaftswasserhaushalt geben. Bereits im ersten Entwurf des LEPs wurden hier zusätzliche Grundsätze aufgenommen, die im zweiten Entwurf noch erweitert wurden. Zu nennen ist hier beispielweise die Möglichkeit Überschwemmungsgebiete als Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für den Hochwasserschutz festzulegen, sowie der Einbau zusätzlicher rückhaltender und abflussbremsender Strukturelemente im Freiraum. Ferner soll der Wasserverbrauch an das Wasserdargebot angepasst werden. Laut Begründung soll dies durch ein Niedrigwassermanagement umgesetzt werden. Zudem soll der Wasserrückhalt in der Fläche durch technische Anlagen gesichert werden, insbesondere für den Zweck der Bewässerung.