Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard;
Auszahlung einer freiwilligen Coronaprämie durch das Hermann-Keßler-Stift;
Beschlussänderung
Vorlage
HKS/007/2022
Aktenzeichen
HKS/FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

In Abänderung des Beschlusses vom 23.06.2022 wird der Verdoppelung der sog. Corona-Prämien des Bundes zugestimmt und dazu die Auszahlung eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von insgesamt 38.000 Euro aus Mitteln des Wirtschaftsplanes 2022 des Hermann-Keßler-Stifts der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard genehmigt. Die Deckung ist durch außerordentliche Erträge gewährleistet.

 

Mit Beschluss des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 23.06.2022 wurde der Auszahlung freiwilliger Coronaprämien (Verdoppelung der Bundesprämien) für die Pflegekräfte des Hermann-Keßler-Stifts zugestimmt.

Es waren damals 35.000 Euro als der Betrag genannt worden, der zusätzlich zu den avisierten staatlichen Prämien in gleicher Höhe ausgezahlt werden sollte.

 

Inzwischen stehen die konkreten Auszahlungsbeträge fest und es werden zum genehmigten Betrag weitere 3.000 Euro, also in Summe 38.000 Euro, zur Auszahlung benötigt. Auch dieser weitere Betrag kann durch außerordentliche Erträge des Wirtschaftsplanes 2022 gedeckt werden.

 

Es ergeht folgender