Betreff
Schule Rudolfshof - Energetische Sanierung Metallbau und Verglasungsarbeiten (Fenstererneuerung) - Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/203/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Auftrag für die Metallbau- und Verglasungsarbeiten wird auf der Grundlage des Angebotes vom 25.08.2022 an die Firma

 

    Metallbau Weber GmbH, Fünfminutenweg Süd 13, 04603 Windischleuba

 

Zum Angebotspreis von 859.308,44 € (brutto) vergeben.

 

Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich auf 80.000,00 € (brutto)

 

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 28.04.2022 wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahme Energetische Sanierung der Schule Rudolfshof unter der Voraussetzung der Förderzusage umzusetzen. Gemäß Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 08.08.2022 wird die Maßnahme mit rund 50 % gefördert.

Die bereits in 2019 fertiggestellte Dachsanierung wurde ebenfalls in der Bewilligung berücksichtigt und in die Förderung mit einbezogen.

 

Im weiteren Verlauf wurden nun die Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Erneuerung der Fenster und Außenraffstore) in Form einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A ausgeschrieben. Der Baubeginn ist in den Osterferien 2023 geplant.

 

Die Submission fand am 25.08.2022 statt. Die Kosten liegen im Kostenrahmen und die Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 1.2104.9451 zur Verfügung.

 

Die Angebotsprüfung erfolgte durch die Verwaltung und es steht die Auftragsvergabe für folgendes Gewerk an: Metallbau- und Verglasungsarbeiten.

 

Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Maßnahme rund 859.308,44 € benötigt.

 

Das wirtschaftlichste Angebot der Unternehmen ist nachstehend aufgeführt. Die nicht-öffentlichen Unterlagen zur Angebotsprüfung und Vergabevorschlag werden digital in Session zur Verfügung gestellt.

 

Gewerk

Geprüfte Angebotssumme

Metallbau- und Verglasungsarbeiten

859.308,44 €

 

Die Kosten des Gewerkes befinden sich im angestrebten und beschlossenen Kostenrahmen.

 

Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02.Mai 2014 (§13 Abs.2 Satz 2 Buchst.e) GeschO gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

 

Bei den anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z.B. jeder Nachtrag ab 15.000 € im Bau- und Umweltausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Sanierungs-maßnahmen, wie sie in der Schule Rudolfshof anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau- und Umweltausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.

 

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs um Erhöhung des unter 

§ 13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e in der GeschO genannten Rahmens von gerundet 9 % auf die jeweilige Nachtragssumme gemäß nachstehender Liste.

 

Gewerk

Zusammen

Metallbau- und Verglasungsarbeiten

80.000,00 €