Betreff
Satzung über die Stiftung einer Goldenen Bürgermedaille der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und deren Verleihung;
Satzungsänderung
Vorlage
FB 1/158/2022
Aktenzeichen
019/GL/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

„Die Satzung über die Stiftung einer Goldenen Bürgermedaille der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und deren Verleihung vom 24.01.1963 i.d.F.d. Bek vom 22.02.1973 wird dahingehend geändert, als die zu verleihenden Medaillen nicht mehr in 980/000 Feingold (Dukatengold) ausgeführt werden müssen. Die Ausführung der Medaillen ist künftig in 999er Feinsilber mit 24Karat-Vergoldung vorgesehen. Der Durchmesser der Medaille muss zwischen 45 und 50 mm liegen.

Die entsprechende Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

 

Die o. g. Satzung (sh. Anlage) der Stadt Lauf zur Verleihung der Goldenen Bürgermedaille stammt aus dem Jahr 1963 und wurde bislang nur einmal, nämlich 1973, geändert.

Im Jahr 2019 wurde die letzte vorhandene Goldmedaille verliehen, so dass aktuell keine Blanko-Medaillen mehr vorhanden sind. Die letzte nachvollziehbare Bestellung von solchen Münzen erfolgte in 1993.

Gemäß der Satzung muss die Medaille aus reinem Gold in einer bestimmten Größe bestehen und ist mit fest vorgeschriebenen Prägungen (Stadtwappen, Lorbeerumrankung) zu versehen.

Die Goldenen Bürgermedaillen wurden stets inkl. einer ebenfalls goldenen Anstecknadel im Etui verliehen, so dass dies bei den Angeboten zu berücksichtigen ist.

 

Es wurden wegen einer Neubestellung zwei Firmen angefragt.

Gleichlautende Aussage ist, dass inzwischen die Goldpreise stark angestiegen und sehr volatil sind: so liegt der Preis für 1 Unze Feingold bei rd. 1.750 – 2.500 Euro, d. h. für eine Goldmünze der geforderten Größe wäre von einem Gewicht von rd. 2 Unzen auszugehen.

Eine Medaille hat somit bereits blanko einen reinen Goldwert von mindestens 5.000 Euro.

Es wurde außerdem ein reduzierter Preis bei einer größeren Bestellmenge (bei 10 Medaillen z. B. 2.000 Euro, bei 5 Medaillen z. B. 3.734,20 Euro pro Medaille) angeboten.

 

Die angefragten Firmen erklärten, dass deshalb bei vielen Kommunen inzwischen die entsprechenden Satzungen dahingehend geändert wurden, dass z. B. anstatt einer Feingold-Medaille eine vergoldete Medaille (z. B. Silber/Bronze vergoldet) verliehen werden kann.

Der Silberpreis für eine gleichgroße, gleichschwere (vergoldete) Münze liegt beispielsweise zwischen 64 und 350 Euro.

 

Zusammengefasst beliefe sich ein Neuauftrag demnach auf

-       mindestens rd. 6.300 Euro pro Goldmedaille in 980/000 Feingold è bei 5 Medaillen somit ein Betrag zwischen rd. 31.500 und rd. 47.000 Euro.

-       zwischen 64 und 350 Euro pro Medaille in 999er Feinsilber, 24Karat vergoldetè bei 5 Stck. somit max. 3.300 Euro

 

Aufgrund der stark angestiegenen Preise, der finanziellen Auswirkungen und der Tatsache, dass zur Bevorratung mehrere Medaillen neu bestellt werden sollten, ist zu entscheiden, ob die städtische Satzung in § 2 entsprechend geändert werden sollte; gleichzeitig sollte auch die Größe der Medaille angepasst werden (Entwurf der Satzungsänderung ist beigefügt).

 

Die zu Ehrenden erhalten nach wie vor die Goldene Bürgermedaille inkl. einer vergoldeten Anstecknadel im Rahmen einer durch die Stadt Lauf auszurichtenden Sondersitzung des Stadtrates verliehen.