Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Einführung der hybriden Sitzungen für die Ausschüsse und den Stadtrat ab Fertigstellung der Technik im Sitzungssaal. Sollte sich die Infektionslage bezüglich des Coronavirus dramatisch verschlechtern, wird die Möglichkeit der Einführung der Hybridsitzungen durch einen externen Dienstleister befürwortet.
Auf die
beiden Sitzungsvorlagen im Stadtrat zur Einführung der hybriden Sitzungen vom
27.01.2022 und zur Fortführung von hybriden Sitzungen vom 28.07.2022 wird
hingewiesen.
Die den
Stadträten und Stadträtinnen eröffnete Ermächtigung zur Sitzungsteilnahme durch
Ton- und Bildübertragung, sogenannte Hybrid-Sitzungen, zielt nach den
Ausführungen des Innenministeriums nicht nur auf die Bewältigung der Pandemie.
Sie soll generell mehr Handlungsspielräume schaffen, um zum Beispiel die
Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern –
und setzt dafür einen gesetzlichen Mindestrahmen. Darüber hinaus bietet es in
herausfordernden Infektionslagen weitere Möglichkeiten zur Teilnahme an
Sitzungen ohne Präsenzverpflichtung. Die derzeitigen Signale der Bayerischen
Staatsregierung deuten auf eine Entfristung der gesetzlichen Regelung hin und
damit auf eine Möglichkeit der hybriden Sitzungsform über den Jahreswechsel
hinaus.
Die
Verwaltung sieht die Hybridsitzungen als eine gute Möglichkeit für die Zukunft,
würde dies aber aus finanziellen Gründen erst mit Fertigstellung der Technik im
Sitzungssaal einführen.