Betreff
Vollzug des GLKrWG; Feststellung der Amtsniederlegung von Frau Susanne Koch-Schächtele als Stadtratsmitglied und Entscheidung über die Listennachfolge
Vorlage
FB 1/155/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Die Amtsniederlegung von Frau Susanne Koch-Schächtele als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

 

2.         Als Listennachfolgerin rückt Frau Katrin Eckstein aus dem Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ nach.

 

Frau Susanne Koch-Schächtele hat mit E-Mail vom 06.06.2022 erklärt, ihr Amt als Stadtratsmitglied aus gesundheitlichen Gründen niederzulegen.

 

Nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften kann eine gewählte Person ihr Amt niederlegen. Ein besonderer Grund i.S.v. Art. 19 GO ist nicht erforderlich (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).

 

Die Amtsniederlegung ist durch den Stadtrat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).

 

Listennachfolgerin für Wahlvorschlag 02 „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ ist Frau Katrin Eckstein (3241 gültige Stimmen). Frau Eckstein wurde bereits verständigt und hat die Listennachfolge vorbehaltslos angenommen und ist auch bereit, den notwendigen Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.