Betreff
Antrag des TSV Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss zur Verlegung einer Wasserrohrleitung
Vorlage
FB 6/035/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

  1. Dem TSV Lauf e.V. wird für die Verlegung einer Wasserrohrleitung von der Firma Batal GmbH zum Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. ein einmaliger, richtliniengemäßer Investitionszuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.034,35 € gewährt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 20.05.2022 beantragt der TSV Lauf e.V. einen Investitionszuschuss zur Verlegung einer Wasserrohrleitung, abgehend von der angrenzenden Firma Batal GmbH, Am Winkelsteig 9, zur Wasserförderung für die Beregnung der Sportplatzflächen des TSV Lauf e.V. in der Röthenbacher Str. 61.

 

Nachdem der Brunnen auf dem Gelände des TSV Lauf e.V. nicht die angestrebte Wasserförderung erbringt, mussten im Sommer 2021 die beiden Flachtanks beim TSV mit Stadtwasser nachgefüllt werden. Es hat sich nun in Gesprächen mit der o. g. Firma die Möglichkeit ergeben, deren benutztes Kühlwasser kostenlos zu erhalten, welches sonst versickern würde.

 

Hierfür ist es notwendig, dass der TSV Lauf e.V. eine Wasserrohrleitung von der Firma Batal zum Vereinsgelände verlegt, um dieses Kühlwasser zu erhalten um damit umwelt- und kostenschonend – da kein frisches Wasser genutzt werden muss - seine Sportplätze zu bewässern.

 

Der Verwaltung wurden Kostenvoranschläge für die Verlegung der Anschlussleitung in Höhe von 30.343,50 € vorgelegt.

 

Die eingereichten Kostenvoranschläge wurden seitens der Verwaltung auf ihre Plausibilität hin geprüft. Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 von Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 3.034,35 € zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im folgenden Haushaltsjahr unter HHst. 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.