Betreff
Stadtbücherei Lauf a.d.Pegnitz, Eintrittsgeldregelung für die Laufer Literaturtage und weitere Veranstaltungen
Vorlage
FB 1/168/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat /

Der Stadtrat beschließt

folgende Eintrittsgeldregelung für Veranstaltungen der Stadtbücherei Lauf.a.d.Pegnitz, insbesondere für die Laufer Literaturtage:

 

  1. Für jede Veranstaltung wird ein Eintrittspreis je Person festgelegt auf

 

3,00 €   im Vorverkauf

5,00 €   an der Abendkasse

 

In Ausnahmefällen ist es der Stadtbücherei frei gestellt, andere Reglungen zu treffen. Das Eintrittsgeld kann gänzlich entfallen, Nachlässe beinhalten oder höher liegen, wenn z.B. vom Autor eine Gewinnbeteiligung erstrebt wird.

 

  1. Gekaufte Karten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Ausgenommen davon bleibt die Rücknahme der Karten, wenn die Veranstaltung ausfällt oder an einem anderen Tag nachgeholt wird.

 

  1. Es gibt grundsätzlich keine Rabatte, Nachlässe o.ä.

 

  1. Bei Kinder-, Jugend- und Schulveranstaltungen sowie bei Vernissagen ohne Lesung werden keine Eintrittsgelder erhoben. Schulveranstaltungen werden an Laufer Schulen oder an Schulen, an der die Stadt Lauf a.d.Pegnitz über einen Schulverband beteiligt ist, durchgeführt.

 

Bei Veranstaltungen, die besonders förderungswürdig oder vor einem sozialen Hintergrund stehen, kann auf die Erhebung von Eintrittsgeldern ebenso verzichtet werden.

 

  1. Eintrittskarten werden nur an örtlichen Verkaufsstellen in Lauf vertrieben.

 

Es gibt keinen Vertrieb über das Internet oder eine Anbindung an Ticketsysteme.

 

  1. Der Vorverkauf beginnt in der Regel jeweils an dem drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung liegenden Samstag.

 

  1. Für Vorbestellungen, die ab Beginn des Kartenvorverkaufs möglich sind, wird eine Gebühr von 2,00 € pro Karte zusätzlich erhoben. Vorbestellwünsche müssen per Post unter Beilage eines frankierten Rückumschlages und des fälligen Betrages an die Stadtbücherei Lauf gerichtet werden.

 

  1. Aus technischen und finanziellen Gründen ist nur Barzahlung möglich.

 

  1. Die Abendkasse befindet sich am Veranstaltungsort und ist eineinhalb Stunden vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

 

  1. Der Einlass erfolgt eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.

 

  1. Es gibt keine Sitzplatznummerierung.

 

Die Regelung gilt ab 1. Juli 2010 zunächst für die Dauer eines Jahres.

 

 

 

 

Die Veranstaltungen der Stadtbücherei wurden bisher als Leseförderung angesehen und deshalb ohne Eintritt durchgeführt. Da vor allem bei den Literaturtagen oftmals eine übergroße Nachfrage bewältigt werden musste,  sollte ein geringer Eintritt verlangt werden, um die räumliche Kapazität optimal nutzen zu können. Zudem könnten die Einnahmen der Stadtbücherei zugute kommen oder dem städtischen Haushalt zugeführt werden.

 

Die Argumente „für und wider“ diese Gebühr sind in der Kulturausschusssitzung vom 11.2.2010 erörtert worden.

 

Die Verwaltung war beauftragt, ein Gebührenkonzept zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Das Konzept wurde unter den Gesichtspunkten aufgestellt, um die Einführung von einer Gebühr bei Veranstaltungen der Stadtbücherei  möglichst sensibel, praktikabel, kostengünstig und sozialverträglich zu gestalten.

Trotzdem werden  bei vorsichtiger Schätzung dafür mindesten 2.300 € zusätzlich an Personal- und Druckkosten für Eintrittskarten entstehen. Die Rückseite der Eintrittkarte (bei den Literaturtagen) könnte als Werbefläche für Sponsoren angeboten werden.

2009 wurden die Abendlesungen der Literaturtage von 4.000 Gästen besucht, bei einer Prognose von 3.000 Besuchern in diesem Jahr (= mehr als 400 Besucher pro Abend) ständen dem Einnahmen in Höhe von 9000 € gegenüber.

Die gesamte Regelung und Handhabung sollte nach einem Jahr erneut überprüft werden.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden