Betreff
Antrag auf Investionsförderung der Evang.Luth. Kirchgemeinde Lauf a.d.Pegnitz für eine neue Altarmöblierung
Vorlage
FB 6/033/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt:

 

  1. Die Anschaffung einer modernen Altarmöblierung wird im Rahmen der Investitionsförderung für kirchl. Angelegenheiten mit 10 von Hundert bezuschusst.

 

  1. Die benötigten Mittel in Höhe von 4.383,15 € werden auf der HH-Stelle 1.3700.9880 zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 03.06.2022 teilte die Evang.-Luth. Kirchgemeinde Lauf a.d.Pegnitz der Stadtverwaltung folgendes Projekt der Kirchengemeinde mit der Bitte um Bezuschussung mit:

 

Im September 2015 wurde das Gemeindezentrum St. Jakob fertiggestellt. St. Jakob ist ein großer Anziehungspunkt für Gruppen und Kreise, für Feste und Gottesdienste, ein Ort für Familien und Kinder, für Seniorinnen und Senioren. Er wird nicht nur in seiner gottesdienstlichen Funktion genutzt, sondern u.a. von der Seniorengymnastik, dem Seniorenkreis, der Mutter-Kind-Gruppe, den Jugendgruppen, als Probenraum für Chöre, als öffentlicher Kultur- und Veranstaltungsort und nicht zuletzt als Festsaal für gemeindliche und private Feiern.

 

Durch die Multifunktionalität des großen Saales, der zugleich als Gottesdienstraum dient, ist es notwendig, die Altarmöblierung flexibel zu gestalten, so dass sie bei Bedarf in der Sakristei gelagert werden kann oder statt im Altarraum auch einmal in der Mitte des Raumes als Zentrum dient. Die derzeit vorhandene alte Möblierung (schwere Bronze- und Holzteile aus den 70iger Jahren) ist nicht mehr zeitgemäß, dem neuen Raum nicht mehr angemessen und vor allem viel zu schwer zum Tragen für die neuen flexiblen Bedürfnisse des Raumes.

 

Angeschafft werden soll nun eine moderne und vor allem flexible Möblierung mit herausnehmbaren Elementen zu Gesamtkosten in Höhe von 43.831,55 €.

 

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Bezuschussung im Rahmen eines 10%igen Investitionszuschusses für kirchliche Angelegenheiten (analog der Vereinsförderrichtlinien) vorzunehmen.

 

Die Gesamtbezuschussung würde 4.383,15 € betragen.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im nächsten Haushaltsjahr unter 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.