Betreff
Fortführung der Hybridsitzungen
Vorlage
FB 1/148/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Alle Sitzungen, Ausschüsse und Stadtrat, kehren im September zu den Präsenzveranstaltungen zurück. In der Septembersitzung am 29.09.2022 wird erneut über die Fortführung der Hybridsitzungen entschieden.

 

Eine hybride Sitzung ist eine Mischung aus einer traditionellen Versammlung vor Ort und einem elektronischen Treffen. Teilnehmende sind sowohl in Präsenz als auch über die Meeting-Software "ZOOM" virtuell zugeschaltet. Bei einer hybriden Sitzung können Beteiligte entscheiden, ob sie persönlich teilnehmen oder doch lieber online – aus den eignen vier Wänden von einem mobilen Gerät aus.

 

Hybride Veranstaltungen bieten neue Möglichkeiten. Die Vorteile sind eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Leben und politischen Ehrenamt, insbesondere eine hohe Zugänglichkeit, vergrößerte Reichweite, verringerte Kosten, die Zeitersparnis sowie eine höhere Transparenz.

 

Allerdings gab es auch Herausforderungen zu stemmen. Digital fehlt häufig der persönliche Kontakt und das dazugehörige Vernetzen, das bei Veranstaltungen vor Ort entsteht. Zudem ist eine passende technische Ausstattung nötig. Da der Sitzungssaal noch nicht entsprechend ausgestattet ist, musste ein externer Techniker beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich für insgesamt 9 Sitzungen auf 10.951,15 Euro. (zzgl. Juli, bisher noch nicht abgerechnet) Dies bedeutet Kosten im Durchschnitt pro Sitzung von 1.216,80 Euro. Weiterhin hat die Datensicherheit hohe Priorität. Es muss gewährleistet sein, dass persönliche Daten geschützt sind. Die Überwachung ist nur bedingt möglich.

 

Gesetzlich darf jede Kommune und jeder Landkreis in Bayern hybride Sitzungen bis Ende 2022 abhalten. Bisher sind noch keine Tendenzen erkennbar, wie der Freistaat nach dem Jahreswechsel fortfahren möchte. Das Bayerische Staatsministerium des Innern konnte bisher keine Stellungnahme abgeben. Im Mai wurde eine Evaluierung der Regelungen zu den Hybridsitzungen durchgeführt. Über eine mögliche Entfristung oder Anpassung will der Bayerische Landtag auf dieser Grundlage der Erfahrungswerte entscheiden. Demnach wird jetzt nur der Zeitraum September bis Dezember betrachtet.

 

Der Stadtrat hat am 27.01.2022 die Zulässigkeit hybrider Sitzungen von 01.03.2022 bis 31.07.2022 beschlossen. Eine erneute Anpassung der Geschäftsordnung ist nicht notwendig. Lediglich ein neuer Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit, falls die Regelungen gleichbleibend fortgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung hat sich das bestehende System bewährt, auch technische Schwierigkeiten waren nicht vorhanden. Seitens der Politik wurde gewünscht auch kurzfristiger flexibel zu entscheiden, sodass eine Anmeldung am Vortag entfallen sollte. Für die Sitzungsvorbereitung und Protokollierung war dies aber ein großer Vorteil. Die digitale Teilnahme ging zuletzt stetig zurück.

 

In Abwägung der Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung, vorerst für den September die Hybridsitzungen auszusetzen und zu reinen Präsenzveranstaltungen zurückzukehren. Im September sind vier Ausschusssitzungen geplant. Stadtratssitzungen sollen grundsätzlich weiterhin in Präsenz erfolgen. In der Stadtratssitzung im September soll über die Vorgehensweise ab Oktober erneut entschieden werden. Dies schafft neue Erkenntnisse über die rechtliche Zukunft, das Infektionsgeschehen und ermöglicht Einsparungen für den städtischen Haushalt.