Betreff
Bürgerversammlungen 2009
Vorlage
FB 1/161/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Niederschriften der Bürgerversammlungen vom September bis Dezember 2009 zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird angewiesen, die vorgebrachten Anregungen zu prüfen und diesen –soweit es sachlich gerechtfertigt ist- zu entsprechen.

Soweit die Angelegenheit nach Geschäftsordnung nicht im Kompetenzbereich der Verwaltung liegt, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Angelegenheiten den zuständigen Beschlussorganen zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 18 Abs. 1 GO wurden planmäßig im Herbst 2009 folgende Bürgerversammlungen abgehalten:

1.            23.09.2009       Günthersbühl mit Nuschelberg, und Hub

2.            28.09.2009       Oedenberg mit Gaisreuth und Simmelberg

3.            30.09.2009       Weigenhofen mit Kohlschlag

4.            05.10.2009       Simonshofen

5.            07.10.2009       Dehnberg mit Höflas, Egelsee, Gossenbach und Ziegelhütte

6.            12.10.2009       Neunhof

7.            14.10.2009       Schönberg

8.            19.10.2009       Wetzendorf  mit Letten

9.            20.10.2009       Kotzenhof, Rudolfshof, Vogelhof, Seiboldshof, Veldershof

10.         11.11.2009       Beerbach, Tauchersreuth

11.         16.11.2009       Lauf links der Pegnitz

12.         23.11.2009       Lauf rechts der Pegnitz

13.         30.11.2009       Bullach

14.         02.12.2009       Heuchling

15.         10.12.2009       Kuhnhof

Die Niederschriften über die insgesamt 15 Bürgerversammlungen wurden bereits Anfang des Jahres versandt.

Neben zahlreichen Wünschen und Anregungen wurde ein formeller Antrag zur Einführung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Oedenberg gestellt. Der Antrag wurde im zuständigen Bauausschuss in der Sitzung vom 02.02.2010 einstimmig befürwortet.

Die Verwaltung hat und wird die weiteren Anregungen überprüfen und berechtigte Mängel beseitigen. Soweit dies eine Entscheidung eines Ausschusses oder des Stadtrats erfordert, wird die Verwaltung den zuständigen Gremien entsprechende Arbeitsunterlagen vorlegen.