Betreff
Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
BA/016/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes einzuholen.

 

Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, kurz ISEK genannt, ist in allererster Linie nach § 171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Voraussetzung dafür, dass eine Kommune Städtebauförderungsmittel nach dem Programm „Stadtumbau West“ erhalten kann.

 

Ausgangspunkt für die Verwaltung darüber nachzudenken, ein solches Stadtentwicklungskonzept zu beauftragen war in allererster Linie der von allen Seiten – sowohl aus der Bevölkerung (Wunschbaum) als auch aus den Reihen des Stadtrats und im Arbeitskreis Stadtentwicklung – geäußerte Wunsch

 

nach wohnortnaher und generationsübergreifender Infrastruktur im Zentrum und in den Ortsteilen.

 

Konkretisiert wurde dieser Wunsch durch die Absicht zweier großer Industriebetriebe in Lauf, ihren bisherigen Standort aufzugeben bzw. auszulagern. Dazu kamen Anfragen verschiedener Investoren, die eines dieser Gelände für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb nutzen möchten.

 

Daraus ergaben sich die Fragen:

 

Was braucht Lauf in Zukunft?
Wohnbebauung, eine Begegnungsstätte für Jung und Alt, wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, ein Kino etc.?

 

Diese Fragen können nur umfassend beantwortet werden, wenn anhand einer Bestandsanalyse die geänderten demografischen, sozialstrukturellen, wirtschaftlichen, wohnungswirtschaftlichen, ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkte ermittelt werden. Ausgehend davon sind dann städtebauliche Konzepte zu entwickeln, die diese geänderten Rahmenbedingungen berücksichtigen.

 

„Die Kommune formuliert im ISEK die städtebaulichen Leitvorstellungen angesichts der veränderten Entwicklungen. Aufgabe des ISEK ist u. a. die Fördergebiete des Stadtumbaus zu bestimmen und die relevanten Handlungsfelder und erforderlichen Maßnahmen aus den Zukunftsperspektiven und Entwicklungsvorstellungen der Gesamtgemeinde abzuleiten (Hinweise zur Programmdurchführung Stadtumbau West).“

 

Zweck des ISEK ist es, wirkungsvolle Strategien gegen den Strukturwandel aufzuzeigen. Dazu ist ein gesamtörtlicher Planungsansatz notwendig, der für einzelne Gebiete (z. B. die beiden genannten Industrieflächen) konkretisiert werden sollte. Sinnvoll ist eine Maßnahmen, Kosten- und Finanzierungsübersicht. Organisatorische Aussagen sind ebenso notwendig wie Evaluation und Monitoring. Es sollen möglichst alle öffentlichen und privaten gesellschaftlichen Institutionen und Bereiche beteiligt werden, die an der Gestaltung der Stadt Anteil haben. Insbesondere sind dies:

Landschafts- und Verkehrsplanung, Tourismus, Einzelhandel, Gewerbe und Industrie, Umweltplanung, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft, Immobilien- und Energiewirtschaft, Vereine, Kirchen usw.

 

Das ISEK ist eine informelle Planung, stellt aber an seine Ausarbeitung hohe fachliche und organisatorische Anforderungen. Es sollte daher von einem entsprechend geeigneten Planungsbüro durchgeführt werden. Sinnvoll ist eine „interdisziplinäre“ Auftragsvergabe, d. h. der oder die Auftragnehmer sollten in einem Auswahlverfahren ermittelt werden, um Arbeitsweise und Methodik der einzelnen Büros vergleichen zu können. Grundlage können die Leistungsbausteine sein, die in den og. Hinweisen veröffentlicht sind.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat für die Ausarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes eine Förderung von 60 % in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden