Beschlussvorschlag:
a) Der Bauausschuss stimmt dem Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 FlurbG grundsätzlich zu. Um die künftigen Unterhaltsaufwendungen der Stadt Lauf für die neu geschaffenen bzw. sanierten Wege möglichst gering zu halten, sind die Ausbaubreiten wegen der heute üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m zu erhöhen.
b) Der Bauausschuss stimmt der Kostenbeteiligung an den Landschaftspflegemaßnahmen und am Grunderwerb zu.
c) Der Bauausschuss stimmt der Übernahme des Unterhalts der im Zuge der Flurneuordnung ausgebauten Straßen und Wege sowie der Maßnahmen des Wasserbaus und der landschaftspflegerischen Maßnahmen zu unter der Maßgabe, dass die Ausbaubreite der neu geschaffenen bzw. sanierten Wege wegen der heute üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m erhöht wird.
d) Der Bauausschuss stimmt dem Erwerb und dem Unterhalt einer Holzsammelstelle zu.
e) Der Bauausschuss nimmt die Prioritätenliste zur Kenntnis.
f)
Der Bauausschuss beschließt die Mitfinanzierung
folgender Maßnahmen:
1. Gehweg an der Hüllstraße
2. Querungshilfe im Bereich des Friedhofs
3. Pflanzung und Ausstattung Hüllstraße
4. Beleuchtung Hüllstraße
g) Der Bauausschuss nimmt das Konzept zur Umgestaltung Hüllstraße zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme.
In der
Bauausschusssitzung vom 09.03.2010 erfolgte die Erläuterung der Planung
hinsichtlich Wegebau, Wasserbau und Bodenordnung sowie Landschaftsplanung und
Artenschutz durch das Büro TEAM 4 und das Amt für Ländliche Entwicklung
Mittelfranken.
Der Bauausschuss
beschloss, von o. g. Plan Kenntnis zu nehmen sowie den Plan in die Fraktionen
zu verweisen und darüber in der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten.
Die Unterlagen
wurden in digitaler Form zur Einsicht und Beratung an die Fraktionen gegeben.
In der Zeit vom
22.02.2010 bis einschließlich 22.03.2010 wurde der Plan über die
gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 FlurbG mit den Unterlagen
zur Beurteilung der Umweltauswirkungen öffentlich ausgelegt, damit sich die
Bürgerinnen und Bürger informieren und Wünsche, Anregungen und Einwände beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vorbringen konnten.
In der
Vorstandsitzung vom 31.03.2010 wurde der Einwand der Familie Regelein/Seitz
(FlNr. 885 und 886) erörtert und folgender Beschluss gefasst:
„Der Schotterweg n.
Projekt MKZ 116211 wird an den südlichen Waldrand verlegt.“
Der neuen
Trassenführung wurde zugestimmt. Die Familie Regelein/Seitz ist ebenfalls damit
einverstanden.
Weitere
Anfragen/Anregungen konnten schon im Vorfeld geklärt werden.
Von Seiten der
Verwaltung muss allerdings festgestellt werden, dass bei der Konzeption der
neuen oder sanierten Wege von einer Regelbreite von 3,0 m (Außenkante
Fahrfläche) ausgegangen wird. Bei den heutigen landwirtschaftlichen Großfahrzeugen
ist zu befürchten, dass erhöhte Unterhaltsaufwendungen für die Stadt entstehen
werden. Es sollten deshalb die Ausbaubreiten auf mindestens 3,50 m erhöht
werden.
a)
Kostenbeteiligung an den
Landschaftspflegemaßnahmen und am Grunderwerb
Im Zuge der Flurneuordnung
werden landschaftspflegerische Maßnahmen in Höhe von 49.968 € (davon ca. 15.000
€ für die Gewässerrenaturierung am Bachgraben) sowie der dafür notwendige
Grunderwerb von 10 ha erforderlich.
Hier könnte die
Stadt Lauf a. d. Pegnitz die Teilnehmer des Verfahrens entlasten. Diese
beteiligen sich ohnehin kostenmäßig an Maßnahmen, die auch von der
Allgemeinheit im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden.
Der Grunderwerb
wurde mit 1.50 €/m² kalkuliert. Bei einer Förderung durch die ALE in Höhe von
85% bleiben Kosten von 22.500 € für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz. Diese sind
auf den Verfahrenszeitraum von acht Jahren verteilt zu erbringen.
Die
landschaftspflegerischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe gefördert, sodass
für die Stadt Lauf Kosten in Höhe von 7.495 € entfallen.
Bei o. g.
Kostenübernahme durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz würden die Teilnehmer
vollständig entlastet. Die erforderlichen Kostenanteile für 2010 sind im
entsprechenden Haushaltsansatz vorhanden.
c) Übernahme der Anlagen und Maßnahmen
Der Unterhalt an
den im Zuge der Flurneuordnung ausgebauten Straßen und Wege (Bautypen 2, 6 und
7) geht nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 54 auf die Stadt Lauf
a. d. Pegnitz über.
Die übrigen Anlagen
wie z.B. Wege des Bautyps 8, Befahrbarmachungen, Grünwege, sowie die Maßnahmen
des Wasserbaus und die landschaftspflegerischen Maßnahmen (gem.
Maßnahmenkatalog vom 09.12.2009) werden mit erheblichen öffentlichen Mitteln
hergestellt. Der Unterhalt hierfür soll ebenfalls von der Stadt Lauf a. d.
Pegnitz übernommen werden.
Voraussetzung dafür
ist aber, dass die Ausbaubreiten der o. g. Wege wegen der heute üblichen
Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m erhöht werden.
d) Grunderwerb und Pflege einer Holzsammelstelle
Das Amt für
Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Bereich Forst, regte im Grüntermin an,
eine Holzsammelstelle im Zuge der Flurneuordnung auszuweisen. Mit dem örtlichen
Revierleiter, Herrn Bayerer, wurden verschiedene Standorte begutachtet. Der
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat sich einstimmig für die Errichtung im
Bereich Fl.Nr. 583 Gemarkung Simonshofen und im damit zusammenhängenden Bereich
einer Teilfläche des Kreisstrassengrundstückes Fl.Nr. 166/2 Gemarkung Bullach
ausgesprochen.
Die Fläche soll von
der Stadt Lauf erworben und gepflegt werden.
Die
voraussichtlichen Kosten für den Grunderwerb betragen ca. 800 €.
Unterhaltskosten sind zumindest für die ersten Jahre äußerst gering und
beschränken sich auf Mäharbeiten.
e) Vorstellung der Prioritätenliste für Maßnahmen der
Dorferneuerung
In Umsetzung der
Dorferneuerung für den Ortsteil Simonshofen hat die Vorstandschaft der
Teilnehmergemeinschaft in ihrer Sitzung vom 26.10 2009
eine
Prioritätenliste für die Dorferneuerungsmaßnahmen aufgestellt:
1.
Kellerhäusel lfd. Nr. 37 (Stadt Lauf, bereits in
Planung) und
Dorfplatz am Dorfladen lfd. Nr. 4 (bereits im Bau)
2. Gehweg an der Hüllstraße lfd. Nr. 13 und Parkplatz am Friedhof lfd. Nr. 22, 23, 31 und Teile von 35
3. Verfüllung des Gewölbekellers an der Hopfenstraße lfd. Nr. 38
4. Parkplatz am Sportheim/Schützenheim lfd. Nr. 25, 26 und Teile von 35
5. Sanierung und Gestaltung Tobias-Kießling-Straße lfd. Nr. 17
6. Sanierung und Gestaltung Plärrer, Hohe Marter und Veldershofer Weg lfd. Nr. 8, 10 und 11
7. Gestaltung Umfeld Viehwaage und Dorflinde lfd. Nr. 3
8. Sanierung und Gestaltung Milchweg und Geiergasse lfd. Nr. 1
9. Gestaltung Umfeld Kriegerdenkmal lfd. Nr.7
10. Sanierung und Gestaltung Höllweiherweg mit Fußweg lfd. Nr. 14
11.
Sanierung und Gestaltung Hutstraße und Umfeld Linde
lfd. Nr. 15 und 16
(abhängig auch von Kanalbaumaßnahmen der Stadt)
12. MKZ 116106)
13. Alle übrigen Maßnahmen
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit sowohl durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken als auch der Stadt Lauf a. d. Pegnitz.
f) Vorstellung des Jahresinvestitionsprogramms 2010 für die
Dorferneuerung
In der Sitzung vom 26.10.2009 hat der Vorstand der
Teilnehmergemeinschaft das
Jahresinvestitionsprogramm 2010 für die Dorferneuerungsmaßnahmen, wie folgt,
aufgestellt:
1. Gehweg an der Hüllstraße
2. Querungshilfe im Bereich des Friedhofes
3. Parkplatz am Friedhof
4. Pflanzung und Ausstattung (Hüllstraße und Friedhof)
5. Beleuchtung (Hüllstraße und Friedhof)
Die Maßnahmen wurden von der Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden
Mittel für das Haushaltsjahr 2010 abgeglichen. Der Parkplatz am Friedhof mit
Ausstattung und Beleuchtung muss in das Haushaltsjahr 2011 verschoben werden.
g) Vorstellung der Planung Hüllstraße
Die Hüllstraße (Kr Lau 16) stellt gemeinsam mit der Hopfenstraße die Haupterschließung von Simonshofen dar. Entsprechend der Funktion einer überörtlichen Straße muss die Funktion als Durchgangsstraße unter Beachtung der Nutzbarkeit für die Anwohner erfüllt sein. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger soll ein durchgängiger Gehweg mit Querungshilfe im Bereich des Friedhofs entstehen. Das Gestaltungskonzept der Hopfenstraße soll hier weitergeführt werden.
Die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3 und Vermessung) wurden an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Entwurfsplanung erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt, da für 2010 eine Erneuerung der Deckschicht der KR Lau 16 geplant ist.
Das Konzept wurde von der Verwaltung geprüft und sollte in der vorliegenden Form realisiert werden.