Betreff
Ländliche Entwicklung - Dorferneuerung und Flurneuordnung Simonshofen a) Beschlussfassung zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (BAS vom 09.03.2010) b) Kostenbeteiligung an den Landschaftspflegemaßnahmen und am Grunderwerb c) Übernahme der Anlagen und Maßnahmen d) Grunderwerb und Pflege einer Holzsammelstelle e) Vorstellung der Prioritätenliste f) Vorstellung des Jahresinvestitionsprogramms 2010 g) Vorstellung der Planung Hüllstraße
Vorlage
FB 5/154/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)       Der Bauausschuss stimmt dem Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 FlurbG grundsätzlich zu. Um die künftigen Unterhaltsaufwendungen der Stadt Lauf für die neu geschaffenen bzw. sanierten Wege möglichst gering zu halten, sind die Ausbaubreiten wegen der heute üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m zu erhöhen.

 

b)       Der Bauausschuss stimmt der Kostenbeteiligung an den Landschaftspflegemaßnahmen und am Grunderwerb zu.

 

c)       Der Bauausschuss stimmt der Übernahme des Unterhalts der im Zuge der Flurneuordnung ausgebauten Straßen und Wege sowie der Maßnahmen des Wasserbaus und der landschaftspflegerischen Maßnahmen zu unter der Maßgabe, dass die Ausbaubreite der neu geschaffenen bzw. sanierten Wege wegen der heute üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m erhöht wird.

 

d)       Der Bauausschuss stimmt dem Erwerb und dem Unterhalt einer Holzsammelstelle zu.

 

e)       Der Bauausschuss nimmt die Prioritätenliste zur Kenntnis.

 

f)        Der Bauausschuss beschließt die Mitfinanzierung folgender Maßnahmen:
1. Gehweg an der Hüllstraße
2. Querungshilfe im Bereich des Friedhofs
3. Pflanzung und Ausstattung Hüllstraße
4. Beleuchtung Hüllstraße

 

g)       Der Bauausschuss nimmt das Konzept zur Umgestaltung Hüllstraße zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme.

 

In der Bauausschusssitzung vom 09.03.2010 erfolgte die Erläuterung der Planung hinsichtlich Wegebau, Wasserbau und Bodenordnung sowie Landschaftsplanung und Artenschutz durch das Büro TEAM 4 und das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken.

 

Der Bauausschuss beschloss, von o. g. Plan Kenntnis zu nehmen sowie den Plan in die Fraktionen zu verweisen und darüber in der nächsten Bauausschusssitzung zu beraten.

Die Unterlagen wurden in digitaler Form zur Einsicht und Beratung an die Fraktionen gegeben.

 

In der Zeit vom 22.02.2010 bis einschließlich 22.03.2010 wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach §41 FlurbG mit den Unterlagen zur Beurteilung der Umweltauswirkungen öffentlich ausgelegt, damit sich die Bürgerinnen und Bürger informieren und Wünsche, Anregungen und Einwände beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vorbringen konnten.

 

In der Vorstandsitzung vom 31.03.2010 wurde der Einwand der Familie Regelein/Seitz (FlNr. 885 und 886) erörtert und folgender Beschluss gefasst:

„Der Schotterweg n. Projekt MKZ 116211 wird an den südlichen Waldrand verlegt.“

Der neuen Trassenführung wurde zugestimmt. Die Familie Regelein/Seitz ist ebenfalls damit einverstanden.

 

Weitere Anfragen/Anregungen konnten schon im Vorfeld geklärt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung muss allerdings festgestellt werden, dass bei der Konzeption der neuen oder sanierten Wege von einer Regelbreite von 3,0 m (Außenkante Fahrfläche) ausgegangen wird. Bei den heutigen landwirtschaftlichen Großfahrzeugen ist zu befürchten, dass erhöhte Unterhaltsaufwendungen für die Stadt entstehen werden. Es sollten deshalb die Ausbaubreiten auf mindestens 3,50 m erhöht werden.

 


a)        Kostenbeteiligung an den Landschaftspflegemaßnahmen und am Grunderwerb

 

Im Zuge der Flurneuordnung werden landschaftspflegerische Maßnahmen in Höhe von 49.968 € (davon ca. 15.000 € für die Gewässerrenaturierung am Bachgraben) sowie der dafür notwendige Grunderwerb von 10 ha erforderlich.

 

Hier könnte die Stadt Lauf a. d. Pegnitz die Teilnehmer des Verfahrens entlasten. Diese beteiligen sich ohnehin kostenmäßig an Maßnahmen, die auch von der Allgemeinheit im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden.

 

Der Grunderwerb wurde mit 1.50 €/m² kalkuliert. Bei einer Förderung durch die ALE in Höhe von 85% bleiben Kosten von 22.500 € für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz. Diese sind auf den Verfahrenszeitraum von acht Jahren verteilt zu erbringen.

 

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe gefördert, sodass für die Stadt Lauf Kosten in Höhe von 7.495 € entfallen.

 

Bei o. g. Kostenübernahme durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz würden die Teilnehmer vollständig entlastet. Die erforderlichen Kostenanteile für 2010 sind im entsprechenden Haushaltsansatz vorhanden.

 

 

c)     Übernahme der Anlagen und Maßnahmen

Der Unterhalt an den im Zuge der Flurneuordnung ausgebauten Straßen und Wege (Bautypen 2, 6 und 7) geht nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 54 auf die Stadt Lauf a. d. Pegnitz über.

 

Die übrigen Anlagen wie z.B. Wege des Bautyps 8, Befahrbarmachungen, Grünwege, sowie die Maßnahmen des Wasserbaus und die landschaftspflegerischen Maßnahmen (gem. Maßnahmenkatalog vom 09.12.2009) werden mit erheblichen öffentlichen Mitteln hergestellt. Der Unterhalt hierfür soll ebenfalls von der Stadt Lauf a. d. Pegnitz übernommen werden.

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Ausbaubreiten der o. g. Wege wegen der heute üblichen Fahrzeuge auf mindestens 3,50 m erhöht werden.

 

 

d)     Grunderwerb und Pflege einer Holzsammelstelle

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Bereich Forst, regte im Grüntermin an, eine Holzsammelstelle im Zuge der Flurneuordnung auszuweisen. Mit dem örtlichen Revierleiter, Herrn Bayerer, wurden verschiedene Standorte begutachtet. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat sich einstimmig für die Errichtung im Bereich Fl.Nr. 583 Gemarkung Simonshofen und im damit zusammenhängenden Bereich einer Teilfläche des Kreisstrassengrundstückes Fl.Nr. 166/2 Gemarkung Bullach ausgesprochen.

Die Fläche soll von der Stadt Lauf erworben und gepflegt werden.

Die voraussichtlichen Kosten für den Grunderwerb betragen ca. 800 €. Unterhaltskosten sind zumindest für die ersten Jahre äußerst gering und beschränken sich auf Mäharbeiten.

 

 

e)     Vorstellung der Prioritätenliste für Maßnahmen der Dorferneuerung

In Umsetzung der Dorferneuerung für den Ortsteil Simonshofen hat die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft in ihrer Sitzung vom 26.10 2009

eine Prioritätenliste für die Dorferneuerungsmaßnahmen aufgestellt:

 

1.              Kellerhäusel lfd. Nr. 37 (Stadt Lauf, bereits in Planung) und
Dorfplatz am Dorfladen lfd. Nr. 4 (bereits im Bau)

2.              Gehweg an der Hüllstraße lfd. Nr. 13 und Parkplatz am Friedhof lfd. Nr. 22, 23, 31 und Teile von 35

3.              Verfüllung des Gewölbekellers an der Hopfenstraße lfd. Nr. 38

4.              Parkplatz am Sportheim/Schützenheim lfd. Nr. 25, 26 und Teile von 35

5.              Sanierung und Gestaltung Tobias-Kießling-Straße lfd. Nr. 17

6.              Sanierung und Gestaltung Plärrer, Hohe Marter und Veldershofer Weg lfd. Nr. 8, 10 und 11

7.              Gestaltung Umfeld Viehwaage und Dorflinde lfd. Nr. 3

8.              Sanierung und Gestaltung Milchweg und Geiergasse lfd. Nr. 1

9.              Gestaltung Umfeld Kriegerdenkmal lfd. Nr.7

10.           Sanierung und Gestaltung Höllweiherweg mit Fußweg lfd. Nr. 14

11.           Sanierung und Gestaltung Hutstraße und Umfeld Linde lfd. Nr. 15 und 16
(abhängig auch von Kanalbaumaßnahmen der Stadt)

12.            MKZ 116106)

13.           Alle übrigen Maßnahmen

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit sowohl durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken als auch der Stadt Lauf a. d. Pegnitz.

 

 

f)      Vorstellung des Jahresinvestitionsprogramms 2010 für die Dorferneuerung

In der Sitzung vom 26.10.2009 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft  das Jahresinvestitionsprogramm 2010 für die Dorferneuerungsmaßnahmen, wie folgt, aufgestellt:

1. Gehweg an der Hüllstraße
2. Querungshilfe im Bereich des Friedhofes
3. Parkplatz am Friedhof
4. Pflanzung und Ausstattung (Hüllstraße und Friedhof)
5. Beleuchtung (Hüllstraße und Friedhof)

 

Die Maßnahmen wurden von der Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden Mittel für das Haushaltsjahr 2010 abgeglichen. Der Parkplatz am Friedhof mit Ausstattung und Beleuchtung muss in das Haushaltsjahr 2011 verschoben werden.

 

 

g)     Vorstellung der Planung Hüllstraße

Die Hüllstraße (Kr Lau 16) stellt gemeinsam mit der Hopfenstraße die Haupterschließung von Simonshofen dar. Entsprechend der Funktion einer überörtlichen Straße muss die Funktion als Durchgangsstraße unter Beachtung der Nutzbarkeit für die Anwohner erfüllt sein. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger soll ein durchgängiger Gehweg mit Querungshilfe im Bereich des Friedhofs entstehen. Das Gestaltungskonzept der Hopfenstraße soll hier weitergeführt werden.

 

Die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3 und Vermessung) wurden an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Entwurfsplanung erfolgte in Abstimmung mit dem Landratsamt, da für 2010 eine Erneuerung der Deckschicht der KR Lau 16 geplant ist.

 

Das Konzept wurde von der Verwaltung geprüft und sollte in der vorliegenden Form realisiert werden.