Betreff
Stadt Röthenbach - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (2013) und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 "Kindertagesstätte Pegnitzgrund"
-Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Bau GB
Vorlage
FB 5/180/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (2013) und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 "Kindertagesstätte Pegnitzgrund" wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlagen in Session:

Begründung Bebauungsplan

Begründung Flächennutzungsplanänderung

 

Der Stadtrat der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz hat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Pegnitzgrund“ aufzustellen.

 

Um den Bedarf an Betreuungsplätzen in der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz für Kinder im Vorschulalter zu decken, soll eine neue Kindertagesstätte im Pegnitzgrund errichtet werden. Dies soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich geregelt werden.

Der Vorhabenträger „Projekt Pegnitzgrund GbR“ konnte hierzu ein Grundstück von einem örtlichen Sportverein erwerben.

Weiterhin besteht eine Kaufoption auf ein angrenzendes städtisches Grundstück für eine mögliche Erweiterung.

Geplant ist zunächst ein 4-gruppiger Neubau mit 24 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze.

 

Lage im Stadtgebiet mit Änderungsbereich

Planung mit Geltungsbereich

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.