-Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Bau GB
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (2013) und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 "Kindertagesstätte Pegnitzgrund" wird zur Kenntnis genommen.
2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Anlagen in Session:
Begründung Bebauungsplan
Begründung
Flächennutzungsplanänderung
Der Stadtrat der Stadt
Röthenbach a.d.Pegnitz hat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Pegnitzgrund“
aufzustellen.
Um den Bedarf an
Betreuungsplätzen in der Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz für Kinder im
Vorschulalter zu decken, soll eine neue Kindertagesstätte im Pegnitzgrund
errichtet werden. Dies soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich geregelt
werden.
Der Vorhabenträger „Projekt
Pegnitzgrund GbR“ konnte hierzu ein Grundstück von einem örtlichen Sportverein
erwerben.
Weiterhin besteht eine
Kaufoption auf ein angrenzendes städtisches Grundstück für eine mögliche
Erweiterung.
Geplant ist zunächst ein
4-gruppiger Neubau mit 24 Krippenplätze und 50 Kindergartenplätze.
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Lage im
Stadtgebiet mit Änderungsbereich |
Planung mit
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.