Betreff
Vollzug des BayStrWG - Widmung von öffentlichen Straßen
Vorlage
FB 2/091/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der straßen- und wegerechtlichen Widmung im Punkt 1 wird zugestimmt. Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straße sind entsprechend anzulegen.

 

Widmung

 

1. Parkplatz Heldenwiese

 

Die Parkplatzflache an der Heldenwiese wird im Rahmen des Gemeingebrauches der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist dieser Parkplatz als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.

Die Teilfläche des städtischen Grundstückes FLNr. 1561/0 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird als öffentliche Verkehrsfläche (Ortsstraße) gewidmet. Die gewidmete Fläche beginnt am Kunigunden-Weg (Schwarzer Weg) bei km 0,000 und endet im östlichen Bereich der FLNr. 1561/0 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz bei km 0,105.