Betreff
OT Neunhof – Abwasseranschluss
- Beauftragung des Nachtrags wasserdichter Verbau
Vorlage
FB 5/171/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Nachtragsangebot 01 der Firma Günther Bau für die Erstellung der wasserdichten Spundwandkästen nach erfolgter Prüfung zu beauftragen,

sofern die Kosten die Gesamtsumme von 222.000 € nicht überschreiten.

 

Die Finanzmittel stehen auf dem Produktkonto 5.3.8.2.36 zur Verfügung.

 

Im Zuge der Bauausführung wurde durch die ausführende Firma im Oktober 2021 mitgeteilt, dass die Arbeiten nur mit einem wasserdichten Verbau fortgesetzt werden können.

Da hierfür keine Position im LV vorhanden war, stellte die Firma Günther Bau Anfang November einen entsprechenden Nachtrag.

 

Das Nachtragsangebot umfasst die Ausführung eines wasserdichten Stahlspundverbaus für die restlichen 6 Schachtstandorte im Beerbacher Weg und der Neunhofer Hauptstraße.

 

Im Zuge der Nachtragsprüfung wurden an den Schachtstandorten ergänzende Zusatzbohrungen durchgeführt.

Die Ergebnisse liegen bisher nur in Form eines Vorabzugs vor. Das offizielle Gutachten steht noch aus.


Anhand des Vorabzugs musste festgestellt werden, dass tatsächlich ein wasserdichter Verbau für die Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

 

Die Nachtragsprüfung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird sowohl die Berechtigung als auch die Höhe des Nachtrags geprüft. Dies bedeutet, dass die folgenden Gesamtkosten gegebenenfalls noch niedriger ausfallen können oder gänzlich entfallen.

 

Ende Februar informierte die ausführende Baufirma die Verwaltung über eine Mitte März auslaufende Bindefrist und kündigte Preissteigerungen im Anschluss an. Daher ist eine zügige Beauftragung nach erfolgter Prüfung notwendig.

Die Kosten belaufen sich pro Schacht auf ca. 37.000 € brutto.
Somit besitzt der Nachtrag eine Gesamtsumme von ca. 222.000 € brutto.

 

Den zusätzlichen Kosten des Nachtrags stehen bereits gesicherte Einsparungen in Höhe von ca. 350.000 € (brutto) gegenüber.

 

Die Einsparungen ergeben sich aus geringeren Kosten für den Abtransport und Entsorgung des verdrängten Bodens.
Die Auftragssumme wird nach derzeitigem Kostenstand nicht überschritten. Die Finanzmittel stehen somit auf dem Produktkonto 5.3.8.2.36 in ausreichender Höhe zur Verfügung.