Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neunhof
Vorlage
FB 3/039/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Neunhof am 11.02.2022 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrats (KBR), bestätigt:

 

Kommandant:                                  Martin WÖLFEL

Beerbacher Weg 21, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                    Daniel Pabst

Weiherstraße 12, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 11.02.2022 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neunhof statt.

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht im ersten Schritt aus der Wahl selbst, um den Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Anschließend erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                  Martin WÖLFEL

Beerbacher Weg 21, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                    Daniel Pabst

Weiherstraße 12, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Die beiden Kandidaten sind neu ins Amt gewählt worden.