Betreff
Anpassung der Benutzungsgebühren für die städt. Kindertagesstätten ab September 2022
Vorlage
FB 4/044/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2022 vorzubereiten und dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Dabei werden die Gebühren um 3,2 % an die Tarifsteigerung angepasst.
  3. Die Geschwisterermäßigung wird auf eine Pauschale von 30 Euro pro Geschwisterkind  umgestellt.
  4. Für die Angebote der musikalischen Früherziehung und Englisch wird im Kindergarten keine Gebühr von den Familien erhoben. 

 

In der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusssitzung vom 13.03.2018 wurde der Beschluss gefasst, die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten im zweijährigen Turnus an die Tarifsteigerungen anzupassen.

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte ab September 2020, demnach wären die Gebühren ab September 2022 wieder an die zwischenzeitlich bekannten Tariferhöhungen anzupassen.

 

Eine Anpassung stellt sich wie folgt dar:

Krippen

Stand 01.09.2020

01.09.2022

3 bis 4 Stunden

219 €

226 €

4 bis 5 Stunden

242 €

250 €

5 bis 6 Stunden

264 €

272 €

6 bis 7 Stunden

288 €

297 €

7 bis 8 Stunden

310 €

320 €

8 bis 9 Stunden

334 €

345 €

mehr als 9 Stunden

356 €

367 €

 

Regelkindergärten

Stand 01.09.2020

01.09.2022

3 bis 4 Stunden

109 €

112 €

4 bis 5 Stunden

121 €

125 €

5 bis 6 Stunden

132 €

136 €

6 bis 7 Stunden

144 €

149 €

7 bis 8 Stunden

156 €

161 €

8 bis 9 Stunden

166 €

171 €

mehr als 9 Stunden

178 €

184 €

 

 

 

 

 

Kinderhort

Stand 01.09.2020

01.09.2022

2 bis 3 Stunden

97 €

100 €

3 bis 4 Stunden

109 €

112 €

4 bis 5 Stunden

121 €

125 €

5 bis 6 Stunden

132 €

136 €

6 bis 7 Stunden

144 €

149 €

7 bis 8 Stunden

156 €

161 €

8 bis 9 Stunden

166 €

171 €

mehr als 9 Stunden

178 €

184 €

 

Die Verwaltungsleitung der Evang. KiTas Lauf und Geschäftsführung der Eckert’schen Kindergartenstiftung hat einen Antrag auf Überarbeitung der Geschwisterermäßigung gestellt. Der Wunsch einer Änderung wurde auch von anderen Trägern herangetragen.

 

Die Stadt Lauf hat bisher die Auffassung vertreten, dass Kita-Gebühren keine Entscheidungsgrundlage für die Wahl des Kita-Platzes für die Eltern sein sollten. Mit der Reglung für die Geschwisterermäßigung weicht die Stadt aber erheblich von den freien Trägern ab, welche sich aber den Verzicht auf die Einnahmen finanziell nicht leisten können. Der Vorschlag, von der bestehenden Regelung auf eine Pauschale von 30 Euro pro Geschwisterkind umzustellen, wird von der Verwaltung daher als sinnvoll erachtet.

 

Um den Familien bei der Eingewöhnung im Krippenbereich entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, den ersten Monat um die Hälfte der Gebühr zu reduzieren.

Im Kindergartenbereich sollen die Angebote, soweit sie in den Kitas bestehen, für musikalische Früherziehung durch die städtische Sing- und Musikschule, sowie der Englisch-Unterricht durch externe Partner für die Eltern in den Benutzungsgebühren inbegriffen sein.