Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2022 vorzubereiten und dem Stadtrat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Dabei werden die Gebühren um 3,2 % an die Tarifsteigerung angepasst.
- Die Geschwisterermäßigung wird auf eine Pauschale von 30 Euro pro Geschwisterkind umgestellt.
- Für die Angebote der musikalischen Früherziehung und Englisch wird im Kindergarten keine Gebühr von den Familien erhoben.
In der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusssitzung vom 13.03.2018 wurde der Beschluss gefasst, die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten im zweijährigen Turnus an die Tarifsteigerungen anzupassen.
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte ab September 2020, demnach wären die Gebühren ab September 2022 wieder an die zwischenzeitlich bekannten Tariferhöhungen anzupassen.
Eine Anpassung stellt sich wie folgt dar:
Krippen |
Stand 01.09.2020 |
01.09.2022 |
3 bis 4 Stunden |
219 € |
226 € |
4 bis 5 Stunden |
242 € |
250 € |
5 bis 6 Stunden |
264 € |
272 € |
6 bis 7 Stunden |
288 € |
297 € |
7 bis 8 Stunden |
310 € |
320 € |
8 bis 9 Stunden |
334 € |
345 € |
mehr als 9 Stunden |
356 € |
367 € |
Regelkindergärten |
Stand 01.09.2020 |
01.09.2022 |
3 bis 4 Stunden |
109 € |
112 € |
4 bis 5 Stunden |
121 € |
125 € |
5 bis 6 Stunden |
132 € |
136 € |
6 bis 7 Stunden |
144 € |
149 € |
7 bis 8 Stunden |
156 € |
161 € |
8 bis 9 Stunden |
166 € |
171 € |
mehr als 9 Stunden |
178 € |
184 € |
Kinderhort |
Stand 01.09.2020 |
01.09.2022 |
2 bis 3 Stunden |
97 € |
100 € |
3 bis 4 Stunden |
109 € |
112 € |
4 bis 5 Stunden |
121 € |
125 € |
5 bis 6 Stunden |
132 € |
136 € |
6 bis 7 Stunden |
144 € |
149 € |
7 bis 8 Stunden |
156 € |
161 € |
8 bis 9 Stunden |
166 € |
171 € |
mehr als 9 Stunden |
178 € |
184 € |
Die
Verwaltungsleitung der Evang. KiTas Lauf und Geschäftsführung der Eckert’schen
Kindergartenstiftung hat einen Antrag auf Überarbeitung der
Geschwisterermäßigung gestellt. Der Wunsch einer Änderung wurde auch von
anderen Trägern herangetragen.
Die Stadt Lauf hat bisher die
Auffassung vertreten, dass Kita-Gebühren keine Entscheidungsgrundlage für die
Wahl des Kita-Platzes für die Eltern sein sollten. Mit der Reglung für die
Geschwisterermäßigung weicht die Stadt aber erheblich von den freien Trägern ab,
welche sich aber den Verzicht auf die Einnahmen finanziell nicht leisten
können. Der Vorschlag, von der bestehenden
Regelung auf eine Pauschale von 30 Euro pro Geschwisterkind umzustellen, wird
von der Verwaltung daher als sinnvoll erachtet.
Um den Familien bei der Eingewöhnung im Krippenbereich entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, den ersten Monat um die Hälfte der Gebühr zu reduzieren.
Im Kindergartenbereich sollen die Angebote, soweit sie in den Kitas bestehen, für musikalische Früherziehung durch die städtische Sing- und Musikschule, sowie der Englisch-Unterricht durch externe Partner für die Eltern in den Benutzungsgebühren inbegriffen sein.