Betreff
Zukünftige Vorgehensweise bei Standortanfragen von Netzbetreibern für Mobilfunkstationen
Vorlage
WiFö/001/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Anfragen von Netzbetreibern zur Erweiterung von Mobilfunkanlagen auf vorhandenen Standorten, die in die Kategorie A und B des Gutachtens zur Standortbewertung Mobilfunk vom 17.06.2021 eingruppiert werden können, erhalten künftig von städtischer Seite her Zustimmung.

 

Bei sonstigen Standorten und im Falle eines neu geplanten Standortes soll darüber hinaus jeweils eine gutachterliche Einschätzung eingeholt werden.

 

 

Bezug nehmend auf den Beschluss des Stadtrats der Stadt Lauf vom 25.06.2020 hat sich die Stadtverwaltung damit befasst, Untersuchungen zum zukunftsfähigen Gigabit-Ausbau im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der bayerischen Gigabit-Richtlinien in Auftrag zu geben, um die aktuell durch Mobilfunksignale verursachten elektromagnetischen Immissionen messtechnisch zu erfassen.

 

Die folgenden 3 Gutachten liegen zwischenzeitlich vor, dort werden die Ergebnisse der Messungen sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen dargestellt.

 

Büro Corwese GmbH vom 20.10.2020
Versorgungsuntersuchung zur Mobilfunk-Versorgung

Fazit der Untersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz, mit allen Netzbetreibern wie auch BOS Kontakt aufzunehmen und die möglichen Standorte anzubieten sowie gleichzeitig beim Förderzentrum Mobilfunk die Förderfähigkeit für die Errichtung von Antennenträgern anzufragen.

 

TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 17.06.2021
Gutachten zur Messung und Bewertung hochfrequenter elektromagnetischer Felder
Mit der Messung sollte beurteilt werden, wie hoch die Immissionswerte im Vergleich mit den Grenzwerten der 26. BImSchV (Verordnung für elektromagnetische Felder) im Stadtgebiet sind und welche Mobilfunkstandorte ggf. zu besonders hohen Immissionen führen. An allen Immissionspunkten werden die Grenzwerte sicher eingehalten (angegeben ist jeweils die Maximalimmission bei Vollausbau und maximaler Sendeleistung, im Realbetrieb liegen die Immissionen unter den dargestellten Werten).

 

TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 17.06.2021
Standortbewertung Mobilfunk
Die Standortbewertung ergab, dass von den 17 im Gemeindegebiet bzw. in dessen direkter Nachbarschaft 7 Mobilfunkstandorte als problemlos erweiterungsfähig, 5 als maßvoll erweiterungsfähig und 4 als mit Einschränkung erweiterungsfähig sind. Ein Mobilfunkstandort wurde als nicht erweiterungsfähig eingestuft (Kirchturm Johanniskirche).


 

Mit diesen Gutachten hat die Stadt Lauf nun die Möglichkeit, Anfragen sowohl zum Neubau als auch zur Erweiterung von Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet beurteilen zu können.

Für die bereits vorhandene Anfrage zum Neubau eines Mobilfunkstandorts in Schönberg wurde eine gutachterliche Einschätzung durch die Stadtplanung eingeholt, diese liegt ebenfalls zwischenzeitlich vor.

 

In diesem Gutachten wird festgestellt, dass die Immissionswerte an der Grundschule Schönberg und am dortigen Kindergarten unter dem Vorsorgewert liegen und dass der geplante Standort geeignet ist, die bestehenden Lücken in der Mobilfunkversorgung in Schönberg und Weigenhofen zu schließen.