Betreff
Fusion des TSV Lauf e.V. und des SK Lauf e.V. - hier: Anträge auf finanzielle Unterstützung
Vorlage
FB 6/019/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die anfallenden Kosten für die jeweiligen Machbarkeitsstudien werden als bedingter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss i. H. der vollen Kosten wird dabei unter der Bedingung gewährt, dass nach Abschluss der Fusion keine erheblichen Gewinne zu Buche stehen. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Gewährung der Zuschüsse die Vereine überproportional gefördert werden.

 

In seiner Sitzung am 30.09.2021 hat der Stadtrat der Stadt Lauf beschlossen, dass die Weiterentwicklung zur Fusion des TSV Lauf e.V. und des SK Lauf e.V. durch aktive Beratung und Mitwirkung seitens der Verwaltung unterstützt wird und das nach der Fusionierung der beiden Vereine der zukünftige Standort das bisherige Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. sein wird.

 

Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Verwaltung zusammen mit den Vereinen die Machbarkeiten prüft, ob das am Vereinsgelände des TSV Lauf e.V. angrenzende landwirtschaftliche Gelände zur ausschließlichen Sportplatznutzung sowie das freiwerdende Vereinsgelände des SK Lauf e.V. zur Wohnbebauung ausgewiesen werden kann.

 

Mit nahezu gleichlautenden Schreiben vom 04. und 11.01.2022 (siehe Anlage) beantragen beide Vereine die einstweilige Befreiung von der Kostenübernahme i. H. v. vorerst 35.000 EUR (TSV Lauf) und 45.000 EUR (SK Lauf). Bei der Begründung verweisen die beiden Vereine u. a. darauf, dass eine Ausgabe in den jeweiligen Höhen den Vereinsmitgliedern – ohne konkreten Bezug zum Sportbetrieb – nicht zu vermitteln sei und die Mittel zudem fremdfinanziert werden müssten. Das Einholen dementsprechender Beschlüsse der Mitglieder würde eine erhebliche Verzögerung im Prozess der Fusion verursachen. Zudem könnte dies mit der Gefahr einhergehen, dass die Mitglieder sich gegen die Fremdfinanzierung der Mittel aussprechen.

 

Die Verwaltung sieht hier ebenfalls die Gefahr, dass durch die daraus zu befürchtende Verzögerung die Fusionsbemühungen ins Stocken geraten könnten und die Entwicklung der beiden Gebiete ebenfalls nur schleppend vorangehen würde. In der Abwägung überwiegen die zügige Weiterentwicklung der Fusion und die damit verbundene Steigerung der sozialen Aspekte für die Bevölkerung gegenüber dem finanziellen Risiko, welches im Rahmen der Machbarkeitsstudien hervortreten könnte.

 

Aus diesen Gründen heraus empfiehlt die Verwaltung die anfallenden Kosten für die jeweiligen Machbarkeitsstudien als bedingten Zuschuss zu gewähren. Der Zuschuss i. H. der vollen Kosten wird dabei unter der Bedingung gewährt, dass nach Abschluss der Fusion keine erheblichen Gewinne zu Buche stehen. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Gewährung der Zuschüsse die Vereine überproportional gefördert werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 in ausreichender Höhe (inklusive Reserven) angemeldet und eingeplant worden.