Betreff
Grundschule Kirchröttenbach a) Neuregelung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude b) Energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes
Vorlage
FB 1/159/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

a)      dass das Eigentum am Grundstück samt Schulgebäude der Grundschule Kirchröttenbach mit erfolgter Abwicklung des Schulverbandes Eckental den drei beteiligten Kommunen in folgendem Verhältnis zusteht:

Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu 13,513 %, Markt Eckental zu 36,937 % und Markt Schnaittach zu 49,550 %

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen rechtlichen Schritte zu veranlassen um den Zweckverband abzuwickeln und das Eigentum an Grundstück und Schulgebäude zu regeln. Die notwendigen Kosten für die Eintragung des Eigentums sind im Nachtragshaushalt 2010 einzuplanen.

 

b)      der energetischen Sanierung und der Teilsanierung des Schulgebäudes Kirchröttenbach unter Federführung des Marktes Schnaittach zuzustimmen. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz trägt entsprechend der Anteile im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 08.07.1985/01.09.1985/04.09.1985 nach Abzug der Gelder aus dem Konjunkturpaket II die anfallenden Kosten in Höhe von maximal 66.000 €. Die Kosten in Höhe von 66.000 € sind im Nachtragshaushalt 2010 einzuplanen.

 

 

a) Neuregelung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude

 

Da sich das Schulgebäude in Kirchröttenbach derzeit in einem baulich schlechten Zustand befindet, wurden durch den Markt Schnaittach für die energetische Modernisierung Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II beantragt. Zuwendungsempfänger für die Fördermittel muss aber der Eigentümer des Gebäudes sein. Gemäß dem Grundbuchauszug ist als Eigentümer des Schulgebäudes der Schulverband Eckental eingetragen. Aufgrund umfangreicher Neugliederungen des zugehörigen Schulsprengels, betreffend die Erweiterung der Grundschule Schnaittach und die Weiterführung der Hauptschule, wurde der Schulverband Eckental ohne weitere vermögensrechtliche Auseinandersetzung aufgelöst.

 

Für den Bau- und Grunderwerb wurden unter den am Schulverband beteiligten Gemeinden folgende Verteilerschlüssel beschlossen:

                        a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz                               13,5 %

                             für den Ortsteil Bullach

                        b) Markt Schnaittach                                     49,5 %

                            für die Ortsteile Kirchröttenbach

                            und Germersberg

                        c) Markt Eckental                                           37 %

                            für die Ortsteile Benzendorf

    und Herpersdorf

In Nachfolge dieses Schulverbandes wurde zwischen den Gemeinden Schnaittach, Eckental und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz der Betrieb der Grundschule Schnaittach mit Nutzung des Schulgebäudes im Gemeindeteil Kirchröttenbach in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt, der am 01.11.1985 wirksam wurde.

 

Nur durch eine Neuregelung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude besteht die Möglichkeit Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II zu erhalten. Bei einer Eigentumsübertragung auf die genannten Kommunen, ist das Einverständnis gegenüber dem Markt Schnaittach zu erklären, dass dieser die Förderung für die Grundschule Kirchröttenbach im Rahmen des Konjunkturpakets II beantragt und erhält. Werden diese Voraussetzungen für die Förderung nicht bis zum 31.05.2010 geschaffen, wird die Förderzusage durch die Regierung von Mittelfranken widerrufen.

 

Die Beurkundung ist für die 19. bzw. 20. Kalenderwoche terminiert.

 

 

 

b) Energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes

 

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes des Schulgebäudes Kirchröttenbach wäre nach Angaben des Marktes Schnaittach eigentlich eine Generalsanierung nötig. Nachdem der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schnaittach dies aber verworfen hat, soll aufgrund der schlechten Energiebilanz des Gebäudes und dem bereits gestellten Antrag auf Förderung nach dem Konjunkturpaket II eine energetische Sanierung durchgeführt werden. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf 704.375 €. Die Regierung von Mittelfranken fördert die geplante Maßnahme mit 400.000 €, so dass durch die Sachaufwandsträger noch 304.375 € zu tragen sind.

Da die zunächst angedachte Generalsanierung für den Markt Schnaittach finanziell nicht zu schultern wäre, die auffälligsten baulichen Mängel aber dringend beseitigt werden müssen, soll eine Teilsanierung durchgeführt werden. So sollen die WC-Anlagen, das Dach und die Elektroinstallation erneuert werden. Dies erfordert einen zusätzlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 372.000 €. Der förderfähige Anteil an den Kosten dieser baulichen Sanierung wird nach Aussage der Regierung von Mittelfranken mit 137.000 € bezuschusst.

Für die gesamte Maßnahme ergeben sich also Kosten in Höhe von 1.076.375 €. Nach Abzug der in Aussicht gestellten Fördermittel ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag von 539.375 €.

Gemäß des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Rechtsbeziehungen des Marktes Schnaittach und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sowie des Marktes Eckental im Volksschulwesen vom 08.07.1985/01.08.1985/04.09.1985 wird der Schulaufwand nach § 5 Abs. 1 Buchstabe b auf alle Volksschüler umgelegt. Maßgeblicher Stichtag ist der 01.10. des dem Haushaltsjahr, für das die Umlage erhoben wird, vorangehenden Jahres.

Von den derzeit 90 Grundschülern, die die Grundschule Kirchröttenbach besuchen, sind zum Stichtag 01.10.2009 11 Kinder aus dem Gemeindegebiet Lauf a.d.Pegnitz. Dies bedeutet für die Stadt einen finanziellen Beitrag zu den energetischen Maßnahmen in Höhe von 37.200 €, zur Teilsanierung in Höhe von 28.800 €, also insgesamt einen Beitrag in Höhe von rund 66.000 €.

 

Derzeit sind keine Mittel für die Sanierungsmaßnahmen eingestellt. Die Kosten in Höhe von 66.000 € sind im Nachtragshaushalt 2010 einzuplanen.

 

Aus gesellschaftspolitischen und gewachsenen Strukturen insbesondere im Norden des Stadtgebietes sollte den Anliegen und Wünschen Rechnung getragen werden.