Betreff
Erweiterung der Betreuungslandschaft von Kindertagesstätten in Lauf a.d.Pegnitz; Naturkindergartengruppe ab 01.09.2022
Vorlage
FB 4/042/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Errichtung eines Naturkindergartens im Ortsteil Heuchling wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Planung und Umsetzung im erforderlichen Umfang beauftragt.

 

  1. Der Betrieb der Kindertageseinrichtung soll zum September 2022, spätestens Frühjahr 2023, aufgenommen werden. Der Bedarf von einer Gruppe (23 Kindergartenplätze) wird anerkannt.

 

  1. Die Trägerschaft der neuen Einrichtung soll an einen freien Träger vergeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt ein Interessenbekundungsverfahren zur Trägerermittlung durchzuführen. Die pädagogischen Schwerpunkte werden neben den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie der Bildungsleitlinien besonders auf den Punkten Natur, Bewegung und Gesundheitsförderung liegen. Die oben aufgeführte Wertungsmatrix wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachrunde zu bilden und dem Stadtrat eine begründete Entscheidung vorzulegen.

Sollte kein geeigneter Träger Interesse bekunden, übernimmt die Stadt Lauf die Trägerschaft.

 

 

Ein Waldkindergarten, oder ein Naturkindergarten im Freien, stellt eine besondere Betreuungsform da. Die Kinder erleben in der Natur, den Freiraum und die Möglichkeit der Bewegung. Die Arbeit mit behinderten oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kindern kann in einer solchen Einrichtung ebenfalls auf ganz anderer Weise begegnet werden. Besonders während der Pandemie ist diese Betreuungsform in den Fokus gerückt.  

Eine Naturkindergartengruppe wird mit etwa 23 Kindern belegt. Die Betreuungszeit liegt in der Regel zwischen 07.30 Uhr – 15.00 Uhr, je nach ermittelten Bedarf der Eltern.  

Die Betriebsaufnahme zum 01.09.2022 wäre wünschenswert, spätestens aber zum Frühjahr 2023.  

 

Bereits 2018 hat ein Träger einen Antrag auf Genehmigung einer Waldkindergartengruppe gestellt. Das Projekt wurde aber vom Träger nicht umgesetzt. Die Nachfrage war damals schon hoch und steigt stetig an. Ein Umstand der auch im Stadtrats-Workshop zur Kinderbetreuung am 14.09.2020 bestätigt wurde.  

 

Die Verwaltung hat nun, nach Prüfung einiger anderer Möglichkeiten, ein passendes Grundstück für die Errichtung einer Naturkindergartengruppe gefunden. Es handelt sich um das städtische Grundstück Flnr. 356 Gemarkung Heuchling. Der Standort liegt im Ortsteil Heuchling auf einer Anhöhe unterhalb des bestehenden Kleingartenvereins und kann über die Verbindungsstraße „Bergfriedstraße“ Heuchling-Höflas/Dehnberg angefahren werden. Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Das Grundstück wurde vorher landwirtschaftlich genutzt, das Pachtverhältnis wurde bereits vorsorglich gekündigt. Die fußläufige Erreichbarkeit zum Spielplatz stellt einen besonderen Vorteil da. Die notwendigen Flächen und Baulichkeiten werden von der Stadt Lauf an den Träger mit einer Betriebsträgervereinbarung überlassen. Mit dem Kleingartenverein haben bereits erste Gespräche stattgefunden. Die Fachaufsicht des Landkreises Nürnberger Land hat den Standort ebenfalls befürwortet.  

 

Eine Naturkindergartengruppe würde die pädagogische Betreuungslandschaft wertvoll erweitern. Auch die aktuellen Bedarfszahlen für das Betreuungsjahr 2022/2023 zeigen einen grundsätzlichen Anstieg bei den Betreuungsplätzen. Vorrangig im Bereich der Kinderkrippe. Durch die Etablierung einer neuen Kindergartengruppe könnten wir uns damit Kapazitäten für die Betreuung der Unter-Dreijährigen durch die Umwandlung einer bestehenden Kindergartengruppe in eine Kleinkindgruppe schaffen. Die Anmeldefrist für das kommende Kindergartenjahr ist am 31.01.2022 abgelaufen. Die Verwaltung würde in diesem Fall eine Warteliste außerhalb der digitalen Anmeldeplattform für interessierte Familien einführen.  

 

Die Schaffung einer Naturkindergartengruppe ist mit einem verhältnismäßig kleinen finanziellen Aufwand möglich. Die abschließenden Kosten sind jedoch noch nicht ermittelt. Grundsätzlich können auch Waldkindergärten in den Genuss einer staatlichen Investitionsförderung nach BayFAG 10 kommen, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Die Verwaltung soll beauftragt werden in die konkrete Planung einzusteigen. 

 

Der Naturkindergarten ist eine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Einrichtung und erhält als diese entsprechende Betriebskostenförderungen. Die Richtlinie zur Gewährung von freiwilligen Zuschüssen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz kann auch für diese Kita-Form angewandt werden. Eine Defizitvereinbarung mit dem Träger ist somit höchstens dann notwendig, sollte die Gruppe zu Beginn nicht voll ausgelastet sein. Aufgrund der hohen Elternnachfrage und des steigenden Bedarfs ein unwahrscheinliches Szenario. 

Die Verwaltung wird zeitnah ein Trägerauswahlverfahren durchführen. Bei dem Interessenbekundungsverfahren werden die pädagogischen Schwerpunkte selbstverständlich auf Natur, Bewegung und Gesundheitsförderung liegen. Unter diesen Aspekten hat die Verwaltung folgende Wertungsmatrix erarbeitet:  

 

-       Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie der Bildungsleitlinien

10 Punkte

-       Inklusion

30 Punkte

-       Gesundheitsförderung

40 Punkte

-       Natur – Umwelt – Nachhaltigkeit

40 Punkte

-       Bewegung & Draußenspiel

40 Punkte

-       Qualitätsentwicklung

20 Punkte

-       Kooperation & Vernetzung

20 Punkte

 

Wie bereits im Auswahlverfahren 2021 wird wieder eine Fachrunde dem Stadtrat eine begründete Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen. Die Fachrunde soll aus drei Vertretern der Verwaltung und jeweils einer Vertretung der Fraktionen (Grüne, CSU, SPD, FW) besetzt werden.