Betreff
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung);
Änderungssatzung
Vorlage
FB 1/106/2022
Aktenzeichen
0240-FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts rückwirkend zum 01.01.2022. Gemäß dem neu eingefügten Satz 2 in Abs. 7 des Paragraphen 3 erhalten die Ortssprecher eine Pauschale von monatlich 50,00 Euro zum Ausgleich der durch die Ladungen in elektronischer Form verursachten Mehraufwendungen.

Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

 

In der sog. Hauptsatzung der Stadt ist u. a. die Entschädigung der für die Stadt tätigen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder sowie weiterer ehrenamtlich Beauftragter geregelt. Dem Grunde nach werden diese Entschädigungen in § 3 im Rahmen der Beschlussfassung in der konstituierenden Sitzung zu Beginn einer Wahlperiode mit festgelegt.

Im Jahr 2020 war erstmals eine sog. IT-Pauschale (§ 3 Abs. 3) vereinbart worden. Diese wurde jedoch nur für die Stadtratsmitglieder (also alle ehrenamtlichen Stadträte) und nicht für die – ebenfalls ehrenamtlich tätigen – Ortssprecher festgelegt.

 

Dies soll nun mit einer Ergänzung in § 3 Abs. 7 geändert werden (neuer Satz 2), um die Ortssprecher den ehrenamtlichen Stadträten in diesem spezifischen Bereich auch finanziell gleich zu stellen.

Die Ortssprecher sollen demnach ebenfalls monatlich einen Betrag von 50,00 Euro für den mit der elektronischen Ladung verbundenen Mehraufwand erhalten, wenn sie hierfür eine elektronische Adresse mitteilen.

 

Aktuell sind fünf Ortssprecher gewählt, von denen allerdings nur 3 Zugang zur elektronischen Ladung haben bzw. zugelassen haben.

Somit wird ab dem Jahr 2022 ein Gesamtbetrag i. H. v. 1.800 Euro bereit zu stellen sein; dies wurde in der HHPlanung 2022 bereits berücksichtigt.

 

Zur tatsächlichen Umsetzung ist die derzeit geltende Hauptsatzung entsprechend anzupassen; der Änderungstext liegt als Satzungsentwurf bei.