Betreff
Eingliederungsverfahren Grundstück FlNr. 1055/15 (gemeindefreies Gebiet); Stellungnahme zum Beschreibungsvorschlag des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Vorlage
FB 2/087/2022
Aktenzeichen
24-FB2/Kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgt den Empfehlungen des Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 30.11.2021 und ergänzt den bisherigen Antrag um das Grundstück mit der FlNr. 1055/17. Neben dem Grundstück 1055/15 soll auch das Grundstück mit der FlNr. 1055/17 in das Stadtgebiet eingegliedert werden. Der beiliegende Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Vollzug der positiven Beschlüsse des Stadtrates der Lauf a.d.Pegnitz vom 29.04.2021 und des Kreisausschusses Nürnberger Land vom 10.05.2021 über das Eingliederungsverfahren des gemeindefreien Grundstückes mit der FlNr. 1055/15 wurde vor Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) von der Regierung von Mittelfranken zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Erstellung eines Beschreibungsvorschlages aufgefordert.

 

Das ADBV stellte hierbei fest, dass der im Besitz der Stadt Lauf a.d.Pegnitz stehende Radweg entlang der Staatstraße 2240 im Gegensatz zur Straße selbst auf gemeindefreiem Gebiet liegt. Das ADBV empfiehlt daher den entsprechenden Radweg mit der FlNr. 1055/17 ebenfalls in das Stadtgebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit einzugliedern und den bisherigen Antrag um dieses Flurstück zu ergänzen. Hierdurch würde erreicht, dass sich außermärkische Gebiete künftig nur noch östlich der Staatsstraße 2240 befinden und dadurch die Sichtbarkeit der Grenze in der Natur deutlich besser wäre und kein schmaler Streifen im gemeindefreien Gebiet verbleibt.