Betreff
Geschäftsordnung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz;
Coronabedingte Änderung
Vorlage
FB 1/104/2021
Aktenzeichen
0240/FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lauf a.d. Pegnitz wird mit sofortiger Wirkung geändert. Die Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

       2.  Die Änderungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2022. Im Anschluss hat der

            Stadtrat über eine etwaige Verlängerung oder Änderung erneut zu beraten und zu

            beschließen.

Nachdem die Corona-Pandemie erneut kritische Parameter erreicht hat und daher größtmögliche Vorsichtsmaßnahmen geboten sind, sollten die Sitzungen der städtischen Gremien nur noch für den Stadtrat selbst in Präsenz stattfinden.

Dies war bereits in der Zeit von Oktober 2020 bis September 2021 so beschlossen worden; die Geschäftsordnung der Stadt Lauf war während dieser Zeit dahingehend geändert, als Ausschüsse jeglicher Art nur noch in virtueller Form als sog. Digitale Informations- und Beratungsplattformen stattgefunden haben. Die Paragraphen 8 und 35 der Geschäftsordnung waren ausgesetzt, somit waren Ausschusssitzungen nicht zulässig und verschiedene Entscheidungsbefugnisse waren ausschließlich auf die Hauptorgane Erster Bürgermeister und Stadtrat übertragen worden.

 

Die Rückkehr zu dieser Vorgehensweise ist im Sinne des Infektionsschutzes ein adäquates Mittel, um sowohl Gremiumsmitglieder als auch städtische Bedienstete wie auch mögliche Besucher soweit es möglich ist, vor Ansteckung zu schützen.

Rechtlich ist durch die nach wie vor stattfindenden Stadtratssitzungen in Präsenzform in der Turnhalle der Bertleinschule der Grundsatz der Öffentlichkeit eingehalten und auch die Vorgaben zu Beratung und Beschlussfassung im Gremium erfüllt.

Mit der Wiedereinführung der Digitalen Informations- und Beratungsplattformen bleibt auch der Informationsfluss und die Beteiligung der Gremiumsmitglieder gewährleistet.

 

Da ein Ende der Pandemie nicht absehbar ist und die Einrichtung hybrider Ausschuss- und Stadtratssitzungen aufgrund der technischen und baulichen Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird seitens der Verwaltung die Gültigkeit der geänderten Geschäftsordnung bis vorerst Ende Januar 2022 vorgeschlagen.