Betreff
Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard, Hermann-Keßler-Stift: Wirtschaftsplan 2022
Vorlage
FB 2/084/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Personal- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Wirtschaftsplan 2022 mit allen Anlagen, wie vorgelegt, zu beschließen.

 

Der erste Entwurf des Wirtschaftplans 2022 musste zum einen aufgrund pandemiebedingt zu korrigierender Annahmen angepasst werden. Zum anderen wurde ein up-date notwendig, da die Aufwendungen für den Pflegeausbildungsfonds für 2022 im Vergleich zu 2021 weit über den Erwartungen liegen. Hier könnte ein noch verhandelbarer Ausbildungszuschlag zu einem um ca. € 50.000 bis 70.000 verbesserten Ergebnis führen. Dies ginge in Höhe von ca.     € 50.- monatlich vollständig zu Lasten der Kunden.

Der nun vorliegende WP 2022 basiert auf eine Belegung von im Mittel 114 Bewohnern, was einer Quote von ca. 95 % entspricht. Ferner wurde angenommen, dass die personelle Aus-stattung ob der zu erwartenden Zusatzbelastungen aufgrund des Infektionsgeschehens höher als normal sein muss. Dafür wurde neben einer regelmäßigen Überplanung von einer Vollzeitstelle in der Pflege weitere € 70.000 für Leasingzusatzkosten eingestellt. Im 1. Quartal wird der Schwerpunkt der Schulung der neuen Pflegedokumenatitionsoftware geplant. Die Umstellung muss Mitte Mai abgeschlossen sein, damit ein sauberer Übergang auch hinsichtlich der Pflichtangaben für den „Pflege-TÜV“ erfolgen kann. Für die Implementierung der neuen Software sind insgesamt € 100.000 veranschlagt. Davon sind ca. 60% als interne Personalkosten zu verstehen, die zur Absicherung der hausinternen Schulungen kalkuliert wurden. Zum 1. Juni 2022 sollen, wie jedes Jahr, Pflegesatzverhand-lungen mit dem Ziel geführt werden, eine ca. 2,5 %-ige Erhöhung der Pflegesätze und der Kostensätze für Unterkunft und Verpflegung zu erreichen. Das wäre mit monatlichen Kosten-steigerungen bei unseren Bewohnern in Höhe von ca. € 80.- bis € 100.- verbunden.

 

Je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens und der Folgen für das Haus kann das Ergebnis des WP erheblich nach „oben“ oder „unten“ abweichen. Gleichwohl ist der hier ausgewiesene Fehlbetrag im Höhe von € 125.065,14 nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis aktuell vorliegender Informationen und Einschätzungen ermittelt worden.