Betreff
Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe
Vorlage
FB 3/038/2021
Aktenzeichen
FB 3/103/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat erlässt die neue Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025, welche Bestandteil der Sitzungsunterlage ist und zwar mit der Maßgabe, dass diese nicht am Tag nach der Bekanntmachung, sondern ab 01. Januar 2022 in Kraft tritt.

 

Die derzeitige Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2015 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Gültigkeit wurde mit Beschluss vom 22. November 2019 und 16. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

 

Somit muss nun ab dem 1. Januar 2022 eine neue Bestattungsgebührensatzung in Kraft treten. Die Gebühren wurden daher nach aktuellem Datenstand und unter Einbeziehung der Anmerkungen des kommunalen Prüfungsverbands, sowie von Änderungen in der Rechtsprechung neu kalkuliert.