Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die im Entwurf des Grundstücksangebotes
genannten Konditionen sollen angewandt werden. Der Entwurf kann mit dem
vorliegenden Inhalt veröffentlicht werden. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Im Oktober 2016 hat der
Stadtrat beschlossen, den Bauhof aus dem Grundstück in der Glockengießerstraße
an einen neuen Standort an der Kreisstraße nach Schönberg zu verlagern.
Gleichzeitig wurde beschlossen, zur Festlegung der Nachnutzung des Grundstücks in
der Glockengießerstraße einen Arbeitskreis zu bilden.
In diesem Arbeitskreis
wurde festgelegt, dass das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden soll.
Es soll aber auch die Möglichkeit eines Zugangs zur Pegnitz geschaffen
werden und die Anlage eines Fußweges zur Altstadt am Pegnitzufer
offen gehalten werden.
Im Rahmen der
Vorplanungen für die Neubebauung des Bauhofgrundstücks
wurden Bodenkontaminationen festgestellt, die aus der industriellen
Vornutzung und der Nutzung durch die Feuerwehr verursacht wurden.
Diese müssen im Zuge der Neubebauung saniert werden.
Im März 2019 wurde vom
Landratsamt Nürnberger Land ein von der Stadt Lauf eingereichter Antrag
auf Vorbescheid genehmigt. Damit ist die Möglichkeit der Errichtung
von zwei- bis dreigeschossigen Wohnungsbauten auf dem
Bauhofgrundstück baurechtlich abgesichert. Die notwendigen Stellplätze sollen
in einer Tiefgarage angeordnet werden.
Zur Realisierung der
Wohnbebauung sollte das Grundstück an einen privaten Bauträger veräußert
werden. In diesem Zuge sollten auch die Gebäude Sichartstraße 1
und 3 mit veräußert werden. Hier ist nach
entsprechender Sanierung des Bestands ebenfalls eine
Wohnnutzung vorzusehen.
Mit der Umsetzung
dieser Maßnahmen entsteht neuer Wohnraum in unmittelbarer Nähe
zur Altstadt und mit einer guten ÖPNV-Anbindung.
Bereits im
Jahr 2018 fand eine Ausschreibung der o.g. Grundstücke statt. Die
damaligen Vertragsverhandlungen führten jedoch, wohl auch aufgrund der bedingt
durch Corona unsicheren, gesamtwirtschaftlichen Situation nicht zum
Erfolg.
Am 26.07.2021 fand zu
diesem Thema ein Workshop statt, zu dem alle Stadträte eingeladen waren. Im
Zuge dieser Veranstaltung wurden die folgenden Rahmenbedingungen für das
weitere Vorgehen abgestimmt:
1.
Erneute Ausschreibung
im Bieterverfahren
2.
Änderung der Kriterien
im Hinblick auf die Altlastensanierung. Kostenübernahme mit Deckelung. Dies soll das finanzielle Risiko eines
Investors kalkulierbarer machen. Ein
vorliegendes Gutachten beziffert die Kosten auf ca. 1,6 Mio. Euro.
3.
Eine Rückanmietung des
Areals ist nicht mehr erforderlich.
4.
Es bleibt bei der
Verpflichtung des Erwerbers einen öffentlichen Fußweg an der Pegnitz zur Verbindung in die
Altstadt herzustellen.
5.
Die Schaffung von
sozialem Wohnraum ist an dieser Stelle nicht mehr vorgesehen.
Unter
Berücksichtigung dieser Vorgaben, wurde ein entsprechender Entwurf für ein
neues Grundstücksangebot erstellt, welches als Anlage beigefügt ist.