Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Naturfriedhof „Stiller Wald Königsholz“ sowie Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren wird zur Kenntnis genommen.
2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Anlagen in Session:
Begründung Bebauungsplan
Begründung Flächennutzungsplan
Der Bau- und Umweltausschuss der Marktgemeinde Schnaittach hat die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Naturfriedhof „Stiller Wald Königsholz“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und beschlossen.
Die Bayerische Staatsforsten AöR, Regensburg haben als Vorhabensträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für die Schaffung eines Naturfriedhofs im Forstbezirk Königsholz östlich des Ortes Schloßberg im Markt Schnaittach beantragt.
Das Plangebiet liegt östlich von Schloßberg direkt an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schloßberg und Entmersberg. Es hat eine Fläche von ca. 18 ha. Der Änderungs-bereich umfasst Flächen bzw. Teilflächen folgender Flurstücke: 409, 409/3, 410/2, 410/3, 421, 423, 424, 425, 425/3, 429, 429/2, 436, 452 und 453, 458, 458/8, 458/2 Gemarkung Osternohe.
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Lage
im Markt Schnaittach |
Planung
und Geltungsbereich |
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des o.g. Vorhabens war am 18.05.2021 Beratungsgegenstand der Stadt Lauf a.d. Pegnitz.